Kostenfreies Laden am Supermarkt bald Geschichte ?

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    Wird das kostenfreie Laden am Supermarkt beendet?


    Elektroautofahrer sind verwöhnt. Mal eben im Supermarkt einkaufen und während dessen lade ich kostenfrei mein Elektrofahrzeug. So weit so gut. Immer wieder wird das aber auch ausgenutzt und hat schon zu manch einem Konflikt an der Ladesäule geführt. Wir haben schon öfter gesagt: Das kostenfreie Laden ist nur vorübergehend. Und jetzt wird es konkret. Die ersten QR Codes sind gesetzt, die Software ist installiert und in der finalen Phase. Das reine kostenfreie Laden bei Kaufland und LIDL wird beendet werden. Andere Märkte arbeiten mit Ladesäulenbetreibern zusammen. Das Laden während des Einkaufs wird Standard, der Nutzer muss zahlen. Die Reaktion überwiegend positiv.

    Umsonst ist nicht gratis

    ALDI SÜD, Kaufland und Lidl waren die ersten Lebensmitteleinzelhändler, die an Ihren Standorten Ladeinfrastruktur aufgebaut haben.

    Während des Einkaufs vor Ort das eigene Elektrofahrzeug kostenfrei aufzuladen erwies sich als Praktisch. Der Aufbau ging weiter – andere Ketten zogen nach. Allerdings war schon lange klar, dass das auf Dauer nicht gratis bleiben kann und wird. Es liegt auch daran, dass die Anzahl von Ladevorgängen in 2020 deutlich zugenommen hat. Das kostet dem Betreiber nicht nur die Energie, sondern auch Bau und Wartung von Ladestationen insgesamt. In Teilen gefördert, wird das nur noch ermöglicht, wenn die Stationen öffentlich zugänglich ist und kostenpflichtig im Sinne der Ladesäulenverordnung.

    Andere Anbieter, wie Hellweg oder TOOM Baumarkt kooperieren mit Ladeinfrastrukturanbietern, wie EnBW. Auch ALDI SÜD setzt verstärkt auf externe Anbieter. Schwesterunternehmen ALDI Nord bereitet derzeit den Aufbau von Ladeinfrastruktur vor. Auch emobicon® beteiligt sich an der Realisation. Es macht Sinn jemanden zu haben, der sich mit der Sache auskennt und sich um Abrechnung, Service und Wartung kümmert. Penny und Rewe testen derzeit noch diverse Möglichkeiten. NORMA nimmt EnBW mit ins Boot und bei Einkaufszentren nimmt man die Dienste von Strukturanbietern an. Teils regional, in weiten Teilen aber nationale Player.

    Das Echo der Massnahme ist überwiegend positiv. Hintergrund dabei ist vor allem, dass schon einige Händler unangenehme Erfahrung machen mussten, wenn Streitsituationen sogar mehrfach mit Polizeieinsätzen endeten. Der Vorteil bei der Kostenpflicht: Man läd nur das was man braucht. Die Entspannung an den Ladestationen dürfte damit auch zurück kehren.

    Kein Grundrecht auf den Ladevorgang

    Klar ist aber auch, dass neue rechtliche Vorgaben dazu führen, dass die kostenfreie Nutzung für den Nutzer zu einer Steuerpflicht beim Anbieter führen könnte. Völlig offen ist derzeit wie es sich verhält, wenn beim Ladevorgang hauseigener produzierter Strom aus der Photovoltaik genutzt wird. Es könnte dazu führen, dass der Anbieter hierbei die EEG Umlage abzuführen hat. Auch das Eichrecht wird hier nun Relevanz bekommen. In der Einfachheit der Prozesse wird gerungen.

    Ein weiterer Punkt ist der, dass die Sache des Aufladens zu häufig ausgenutzt wird. So kann es sein, dass man selbst ohne Einkauf darauf besteht bis zum letzten Prozentpunkt aufzuladen. Das natürlich kostenfrei. Es ist nicht Sinn der Sache, aber viele erleben das im Alltag. Besonders dreist, so kann man das sagen, empfinden wir, wenn externe Unternehmen, zum Beispiel Autohäuser die Vorführfahrzeuge an den Ladestationen der Supermärkte, oder Baumärkte laden. In einem weiteren Beispiel läd ein Stadtwerk alle Fahrzeuge für den technischen Bereitschaftsdienst an den Ladestationen eines Supermarktes, blockiert über Stunden die Stationen und erhebt den Anspruch darauf. (Haben wir selbst erlebt!!)

    Feststellen kann man ausserdem, dass bei „umsonst“ und „gratis“ das Anspruchsdenken sehr ausgeprägt ist, man sogar ein Grundrecht ableiten will. Der Umgang mit den empfindlichen Ladesteckern ist oft ziemlich daneben – egal ob ein Stecker auf dem Boden liegt, ggf. auch mal drüber gefahren wird.

    Vielen fehlt der Sinn für die Realität

    Nun kommt das was sinnvoll ist: Das kostenpflichtige Laden. Sehr gut und absolut zielführend sagen viele. An den Stationen werden nun nach und nach die QR Codes gesetzt – nutzbar dann mit der App „XXX“. In anderen Fällen wird man per kontaktlosem Laden per Kreditkarte um die Zahlung gebeten. Dort wo Anbieter Stationen aufbauen, ist der Zugang über das Roaming möglich.

    ,Die Testphase, so die Informationen von emobicon®, ist gut gelaufen, weitere Anpassungen laufen bereits im Hintergrund. Aber wo ist das eigentliche Problem? Probleme haben die, die zu Hause laden können, aber „Gratis Angebot“ annehmen, oft sogar ausnutzen. Zu den Stosszeiten kommt es häufig vor, dass mehr Ladewillige statt Ladepunkte verfügbar sind. Soweit zum Anspruch, denn den gibt es nicht. Oft gibt es dann die pauschale Forderung doch mehr Ladestationen anzubieten. Und natürlich kostenfrei. Denen, die das fordern darf aber die Frage gestellt werden: Warum sollten Einzelhändler das tun?

    Kostenfrei und Steuerrecht passt nicht zusammen

    Ein kostenpflichtiger Ladevorgang findet gezielt und gewählt statt, wird geschätzt und irgendwelche „Drohungen“, dass man ohne das „Guddi“ des Händlers da nicht mehr hinfährt, ist nicht nur frech, sondern auch egal. Denn wenn der eine nicht mehr hinfährt, kommt der nächste Nutzer. Nur noch wenige kostenfreie Angebote werden künftig möglich sein. Das Laden beim Arbeitgeber kann kostenfrei sein – muss aber rechtlich bewertet werden und natürlich muss der Arbeitgeber dem zustimmen. Und genau das ist ein Punkt der Zukunft.

    Auch beim Laden von Elektrofahrzeugen gilt das Steuerrecht

    Die Frage ist eigentlich einfach, dennoch im Einzelfall kompliziert. Denn ob eine Stromlieferung vorliegt, hängt maßgeblich vom Umfang des zur Verfügung gestellten Stroms ab. Für Elektrofahrzeuge gelten grundsätzlich die gleichen Kriterien, wie für andere Verbrauchsgeräte. Der Halter des Elektroautos ist Letztverbraucher im Sinne der Kriterien des EEG, weil er die Herrschaft über sein Auto ausübt, seine Nutzung selbst bestimmt und auch das wirtschaftliche Risiko trägt.

    Ein zwischenzeitlicher Stromverbrauch in geringfügigem und untergeordnetem Umfang durch mitgebrachte Verbrauchseinrichtungen von Gästen, die diese an Steckdosen des Hauseigentümers bzw. des Unternehmens anschließen, kann nach dem EEG als Letztverbrauch des Hauseigentümers bzw. des Unternehmens anerkannt werden und stellt daher keine Stromlieferung dar. Daher kann in diesem beschränkten Rahmen auch die zeitweilige Beladung des E-Mobils eines Kunden an der Steckdose bzw. an der Ladesäule des Hauseigentümers oder Unternehmens, die er/es Dritten gewöhnlich nicht zur Verfügung stellt, dem eigenen Stromverbrauch des Hauseigentümers/Unternehmens zuzuordnen sein. In dem Fall liegt keine Stromlieferung vor, so dass eine Abgrenzung nicht notwendig ist.

    Stellt der Hauseigentümer/das Unternehmen seinen Nachbarn oder anderen Personen (z. B. Mitarbeitern) den Strom zur Beladung von Elektromobilen hingegen nicht nur zwischenzeitlich und in geringfügigem Umfang, sondern zur regelmäßigen Aufladung zur Verfügung, so handelt es sich hingegen um eine Stromlieferung. In diesem Fall muss der Stromverbrauch des Dritten abgegrenzt werden.

    Und genau das sind die steuerrechtlichen Herausforderungen. Die Annahme, dass der Händler für ein paar Euro Umsatz die ständige kostenfreie Ladung von Elektrofahrzeugen ermöglicht, ist zunächst als Einzelfall zu sehen. Ein autorisierter Ladevorgang mit einer entsprechenden Prozesskette im Hintergrund vereinfacht diese Serviceleistung deutlich.

    Nach Informationen von emobicon® wird der Prozess aktuell final gestaltet und dann ausgerollt. Ein genaues Datum gibt es noch nicht. Allerdings soll der Autorisierungsprozess bereits in Kürze starten.

    Neue Konzepte werden getestet

    Sicher ist auf jedem Fall, dass der Anteil von Ladestationen an Supermärkten, Baumärkten, auf den Parkplätzen von Einkaufszentren nach und nach deutlich steigen wird. Allein das unterstützt dieElektromobilität und zeigt das Thema in der Fläche. Sinnvoll ist das ausserdem, weil viele nicht zu Hause laden können. Der Ladevorgang während des Einkaufs macht dadurch doppelt Sinn. Ohnehin arbeitet man an Konzepten für die Möglichkeit des Ladens in Wohngebieten. Denn während nachts der Parkplatz eines Supermarktes frei ist, kann hier mit intelligenter Ladeinfrastruktur die Möglichkeit geschaffen werden, Ladeangebote zu ermöglichen und das Thema Elektromobilität zu unterstützen. Das Beste daran: Meistens kommt der Strom aus der Region, oft sogar vom Dach nebenan.



    https://emobicon.de/ladeinfras…z7ltG0RYTI9o1iEDRwlJPFaic

    mfg - M4ik


    Lass dich nicht auf Diskussionen mit Idioten oder Dummköpfen ein !
    Sie ziehn dich nur auf ihr Niveau runter und schlagen dich dann mit ihrer Erfahrung !
    ;) :D

  • Also ich schlage vor, die Firma Emobicon zum Ritter zu schlagen. Was für tapfere Helden, die Gottseidank bezahlte Ladesäulen anbieten und somit unsere Gesellschaft vor den schlimmsten Folgen des Schnorrertums bewahrt. :richtig


    Jetzt müssen die das nur noch mit den Steuern hinbekommen, damit sie ihren Kunden das zukünftig im Verkaufsgespräch auch sicher beantworten können :TT


    Und auf dem Weg dahin werden die sicher auch noch lernen, dass eine Stadtwerke-Gesellschaft einen Ladeanspruch auch sicher in der Vertragsgestaltung nachweisen kann. Hat der Auftraggeber vielleicht nur etwas vergessen, dass da bei der Preisverhandlung mal was war...

  • Ich für meinen Teil nutze weiterhin das bislang kostenlose Laden bei dem Lidl-Markt meines Vertrauens während einer längeren Mittagspause. :thxSollte das Angebot beendet werden wäre das schade, aber nachvollziehbar. :noÖffentliche Ladestationen sind im Vergleich zum heimischen Strom jedenfalls um einiges teuer und ich nutze sie nur, wenn ich unbedingt "tanken muss".:clear

    :win5 Ich muss kein kleines Auto fahren, ich will :schluck

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