Fahren ohne Zulassung erlaubt ?

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MAD auf der Retro-Classics 2024 in Stuttgart
Alle Infos auf der Webseite der RETRO CLASSICS in Stuttgart vom 25. - 28. April 2024
Am Sonntag, den 28.04.2024 gegen 14 Uhr geht das Forum in den Wartungsmodus.
Einige Sicherheitsupdates bzw. Fehlerkorrekturen müssen installiert werden.
Alle Änderungen können für die Version 5.5 hier nachgelesen werden.
  • fahren-ohne-zulassung-ungestempelte-kennzeichen-01.jpg

    Mit ungestempelten Kennzeichen fahren (Regeln!)
    Fahren ohne Zulassung erlaubt?

    In Ausnahmefällen dürfen Autos mit ungestempelten Kennzeichen unterwegs sein. Wir erklären, wann das Fahren ohne Zulassung erlaubt ist. >> Mehr zum Thema Ratgeber


    Inhalt

    1. Ungestempelte Kennzeichen: Fahren ohne Zulassung
    2. Kontakt zu Versicherung suchen
    3. Welche Fahrten sind ohne Zulassung erlaubt?
    4. Wo darf man mit ungestempelten Kennzeichen fahren?
    5. Sonderregelung: Saisonkennzeichen
    6. Kurzzeitkennzeichen als Abhilfe

    Autofahren ohne Zulassung oder mit ungestempelten Kennzeichen ist erstmal nicht erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen: Alle Fahrten, die in Zusammenhang mit der KFZ-Zulassung stehen, dürfen auch mit ungestempelten Kennzeichen gemacht werden.

    Wer in einem Auto mit ungestempelten Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne Zulassung – doch das ist nicht per se verboten. In manchen Fällen ist das Fahren ohne Zulassung sogar erlaubt. Eine von diesen Situationen ist ziemlich naheliegend: die Fahrt zur Zulassungsstelle, um das Auto an- oder abzumelden. Für den Weg zum Kfz-Amt braucht das Auto keine Zulassung. Außerdem sind auch alle anderen Fahrten, die in Zusammenhang mit der An- oder Abmeldung stehen, laut § 10 Abs. 4 FZV gesetzlich erlaubt. Dazu zählt zum Beispiel der Weg zur Hauptuntersuchung (HU) oder zur Sicherheitsüberprüfung. Auch Rückfahrten von der KFZ-Stelle nach der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs sind bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung zulässig, solange es zu diesem Zeitpunkt noch versichert ist oder das Kennzeichen nicht schon einem anderen Fahrzeug zugeteilt wurde. Wichtig ist, dass Autofahrer, die mit ungestempelten Kennzeichen fahren, den kürzesten und den direkten Weg für die jeweilige Strecke zur Behörde oder Werkstatt nehmen. Alle Fahrten, die nicht der Zulassung des Fahrzeugs dienen, sind verboten. Was "direkt" in diesem Zusammenhang bedeutet, wurde ebenfalls definiert: Die Fahrten dürfen nur durch den Bezirk der Zulassung und maximal einen anderen, angrenzenden Bezirk führen.

    UNGESTEMPELTE KENNZEICHEN: FAHREN OHNE ZULASSUNG

    Das Kennzeichen muss vorab von der Zulassungsbehörde zugeteilt worden sein, dabei ist eine vollständige Erfassung der Halter- und Fahrzeugdaten notwendig. Unter die Definition "zugeteilt" fallen auch Kennzeichen, die zur Wiederzulassung fahrzeugbezogen (!) reserviert wurden. Eine Wunschkennzeichen-Reservierung, etwa auf der Homepage der Zulassungsbehörde, reicht hingegen nicht aus!

    KONTAKT ZU VERSICHERUNG SUCHEN

    Wichtig ist es, vor dem Fahren ohne Zulassung mit der Versicherung abzuklären, ob das Fahrzeug für die Fahrt mit ungestempeltem Kennzeichen versichert ist. Von ihr kann man sich schriftlich bestätigen lassen, dass der Versicherungsschutz für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen gewährt wird. Sollte das wegen der Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung nicht mehr möglich sein, kann der Versicherungsschutz über den Zentralruf der Autoversicherer überprüft werden. Für die Rückfahrt nach einer Außerbetriebsetzung ist ein solcher Anruf nicht notwendig, da das Fahrzeug für die Rückfahrt weiterhin versichert bleibt. Ohne die Bestätigung sind Fahrten nicht zulässig, weil sie ohne Versicherungsschutz erfolgen würden – eine Straftat gemäß des Pflichtversicherungsgesetz.

    WELCHE FAHRTEN SIND OHNE ZULASSUNG ERLAUBT?

    Erlaubt sind Fahrten zur Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeuges (z. B. Wiederzulassung eines gebrauchten Fahrzeuges, Zulassung eines neuen Fahrzeuges). Außerdem erlaubt: Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung vor der Zulassung und die Rückfahrt von der Zulassungsbehörde. Auch Fahrten in und von der Werkstatt, die das Auto für eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung abnahmebereit macht, sind erlaubt. Allerdings nur, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung versichert ist und das Kennzeichen nicht sofort einem anderen Fahrzeug zugeteilt wurde.

    WO DARF MAN MIT UNGESTEMPELTEN KENNZEICHEN FAHREN?

    Autos mit ungestempelten Kennzeichen dürfen nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Beirkts fahren. Gemäß Definition ist dies der kürzeste Weg zur Zulassungsbehörde beziehungsweise zur Prüfstelle, zugleich darf die Fahrt nicht anderen Gebrauchszwecken dienen. Umwege sind in keinem Fall zulässig. Rückfahrten nach der Abmeldung sind ohne Beschränkung des Umkreises bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung zulässig.

    SONDERREGELUNG: SAISONKENNZEICHEN

    Mit Saisonkennzeichen sind Fahrten zur Hauptuntersuchung und der Sicherheitsprüfung außerhalb des Betriebszeitraums nicht erlaubt.

    KURZZEITKENNZEICHEN ALS ABHILFE

    Sollten alle Vorausetzungen nicht erfüllt werden, kann ein Kurzzeitkennzeichen Abhilfe schaffen. Damit bekommt ein Auto für bis zu fünf Tage ein Nummernschild und darf auch über den Zweck der Zulassung hinaus gefahren werden, zum Beispiel zu einer Probefahrt oder Überführung. Seit 1. April 2015 müssen aber auch Autos mit Kurzkennzeichen TÜV haben und verkehrssicher sein.


    https://www.autozeitung.de/ung…hne-zulassung-134010.html