Tesla-Autos dürften in Europa laut Datenschutzexperten gar nicht fahren
Geht es nach dem Netzwerk Datenschutzexpertise dürften Tesla-Autos wie das Model 3 in Europa gar nicht zugelassen werden. Grund sind demnach eine ganze Reihe von Verstößen gegen denDatenschutz.
Schon Mitte September hatte das ARD-Magazin Kontraste gezeigt, dass die eigentlich als Assistenzsysteme für den Fahrer gedachten Kameras in Tesla-Fahrzeugen wie dem Model 3 auch systematisch den Innenraum und die Umgebung aufzeichnen können. Ein weiteres Problem sahen von den Fernsehjournalisten befragte Datenschutzexperten in der Übertragung personengeschützter Daten auf Server in die USA.
Aufbauend auf diesen Rechercheergebnissen hat das Netzwerk Datenschutzexpertise jetzt ein Gutachten erstellt, das mögliche Datenschutzverstöße von Tesla zusammenfasst. Das Fazit der Studie ist eindeutig: „Aus dem vorliegenden Gutachten ergibt sich, dass die Datenverarbeitung durch Tesla, etwa dessen Modell 3, in vieler Hinsicht gegen die europäischen Vorgaben des Datenschutzes und des Verbraucherschutzes verstößt“.
Die Expertengruppe unter Leitung des früheren schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert kommt daher zum Schluss, dass Tesla-Fahrzeuge auf europäischen Straßen nicht zugelassen werden dürften, wie heise.de berichtet.
Zu den aufgelisteten Verstößen, etwa gegen die DSGVO, gehört laut den Datenschützern, dass Tesla für die jeweilige Datenverarbeitung „keine präzisen Zwecke“ nenne. Auch genüge Tesla nicht seiner Informationspflicht, da es das Unternehmen unterlasse, „über folgende Angaben präzise Informationen zu geben: Zwecke, Rechtsgrundlage, berechtigtes Interesse, fehlende Angemessenheit im Empfängerland, Speicherdauer“. Auch die Übermittlung von Daten in die USA sowie die AGB von Tesla werden kritisiert.
Videoüberwachung bei Tesla-Fahrzeugen
Im Mittelpunkt der Kritik steht aber, wie schon in dem TV-Beitrag, die Video- und Ultraschallüberwachung im Fahr- und im Parkmodus. Nur den insgesamt acht Kameras ermögliche Tesla eine Art Rundumüberwachung der Fahrzeugumgebung. Darüber hinaus fungierten sie aber auch als Dashcams – Nutzer könnten dabei auch ohne einen Unfall auf Knopfdruck die letzten zehn Minuten abspeichern und ansehen, wie es in der Studie heißt.
Im seit 2019 angebotenen und manuell zu aktivierenden „Wächtermodus“, dem sogenannten „Sentry-Mode“, würde zudem dauernd die Umgebung erfasst. Aufgezeichnet wird dann laut dem Gutachten schon, wenn nur eine Person am Auto vorbeiläuft. Im Innenraum der Tesla-Modelle 3 und Y befindet sich zudem eine weitere Kamera, die auf die Fahrzeuginsassen gerichtet ist. In Europa, so Tesla, sei diese aber nicht aktiv geschaltet.
Tesla widerspricht
Tesla hatte zu dem Thema Videoüberwachung im September erklärt, dass „die Aufnahmen der Dash-Cam oder im Wächtermodus ausschließlich auf dem USB-Stick des Kunden gespeichert“ würden. Tesla habe hierauf keinen Zugriff. Aber: „Der Wächtermodus überträgt Daten an Tesla nur im Falle eines schweren Eingriffs am Fahrzeug, bspw. wenn die Scheibe eingeschlagen oder das Auto aufgebrochen wird. Diese Daten werden dann für maximal 72h aufbewahrt und dienen auch dem Kunden als Backup“.
Studienautor Weichert hofft jetzt, dass die Ergebnisse von einer verbandsklageberechtigten Verbraucherzentrale aufgegriffen werden, wie er heise.de sagte. Zudem sehen Weichert und seine Kollegen auch die Aufsichtsbehörden in der Pflicht. Und: Die Datenschutzexperten gehen davon aus, dass ihre Analyse der Tesla-Autos „beispielhaft für die Datenverarbeitung von Kfz-Herstellern“ sei. Also müssten auch deren Angebote unter die Lupe genommen werden.
Quelle : https://t3n.de/news/model-3-te…tenschutz-europa-1330519/