Seriös oder wäre da Misstrauen angebracht?

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  • Bei A... sind Angebote von einem gewerblichen Autohändler (Autohaus) gelistet, wo der Outlander Basis Plug-in als "Jahreswagen" bzw. "Tageszulassung" mit ca. 15 bis 100 Kilometer Laufleistung für ca. 10.000 EUR (bezogen auf den Preis der Mitsubishi Homepage) günstiger angeboten wird.


    Ich habe mich dann bei diesem Autohaus (Händler mit mehreren Niederlassungen in der Umgebung) direkt erkundigt.

    Der Händler kann den Wagen so günstig anbieten, weil das Fahrzeug als "Jahreswagen" bzw. "Tageszulassung" angemeldet wurde und

    somit zuvor sämtliche Förderungen und Nachlässe abgegriffen wurden.


    Vorteil:

    Ich brauche diverse Förderungen nicht selbst beantragen.


    Nachteile:

    1. Nach einem Kauf muss der Händler für insgesamt 6 Monate ab dem Tag der Erstzulassung weiterhin als Halter eingetragen sein, weil dieser sonst die Förderungen zurückzahlen müsste. Die dadurch entstehenden Kosten (Rückzahlung der Förderung) würden dann dem Käufer auferlegt.


    2. Der Käufer müsste bei einer Kfz-Versicherung (seiner Wahl) eine Anmeldung der EVB-Nr. "Mit abweichenden Halter" für ca. 6 Monate beantragen.


    3. Erstmal eine Kfz-Versicherung finden die mit diesem Sachverhalt etwas anfangen kann!


    4. Der Versicherungsbeitrag (laut Versicherung) würde in diesem Zeitraum ca. 50 Prozent höher ausfallen.


    5. Die Kfz-Steuer für diese 6 Monate müsste auch vom Käufer anteilig durch Erstattung an das AH getragen werden. Wäre okay, da ich ja das Fahrzeug fahre/nutze.


    6. Fahrzeugkauf eines gebrauchten obwohl das Fahrzeug noch "neu" ist und entsprechender Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 2.


    7. Wunschnummernschild erst nach ca. 6 Monaten.


    Scheint mir ein Lockangebot(e) zu sein, letztlich hat der Kunde den Aufwand und die Mehrkosten (z. B. Versicherung).


    Ergeben sich da Risiken für den Käufer, wenn das Autohaus als Halter für 6 Monate weiterhin eingetragen ist?

    Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 wird dem Käufer nach Zahlung ausgehändigt bzw. verbleibt bei der Bank bei einer Finanzierung.

  • Du kaufst halt einen neuen Gebrauchtwagen. Ist es wirklich noch ein nennenswerter Vorteil, wenn du die Vergünstigungen selbst in Anspruch nimmst?

    Zu den Versicherungsfragen:
    Mit dem Sachverhalt kann jede Versicherung etwas anfangen, das nennt sich Halter-/Versicherungsnehmertrennung. Es gibt allerdings Gesellschaften, die das nicht anbieten.
    Wenn lt. Versicherung der Beitrag für diese Zeit 50% höher ausfallen soll, solltest du die Versicherung wechseln. Das Risiko wird durch deinen Schadenfreiheitsrabatt, Regionalklassen (da könnte natürlich eine Abweichung vorhanden sein) und den Fahrerkreis bestimmt, der Halter ist an dieser Stelle bedeutungslos.


    Unschön könnte es allerdings im Falle eines Kaskoschadens werden. Da der Halter ja vorsteuerabzugsberechtigt ist, besteht nur Anspruch auf Nettoentschädigung.

    Man lebt nur kurz und einmal!

    Der aktuelle Fuhrpark:
    Mitsubishi Galant E30 2.0 GLSi deluxe / Sigma 24V / MB E350 CDI Coupé AMG-Line / SLK200

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