Milliardenstrafen gegn Schadstoffsünder

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  • Verstöße gegen CO2-Grenzwerte der EU:
    Zehn Herstellern drohen insgesamt 3,3 Milliarden Euro Strafe

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    Im Jahr 2021 werden zehn Autohersteller zusammen mehr als drei Milliarden Euro CO2-Strafe an die EU zahlen müssen, behauptet die Unternehmensberatung Deloitte. Hinzu kämen Einbußen bei der Profitabilität, die sich kaum verhindern ließen. Zehn Autoherstellern drohen einer Studie zufolge nächstes Jahr EU-Strafen von zusammen 3,3 Milliarden Euro wegen zu hoher CO2-Werte.

    Kurzfristige Maßnahmen wie Rabatte für ihre elektrifizierten oder besonders sparsamen Autos könnten das kaum noch abfedern, erklärten die Branchenexperten der Unternehmensberatung Deloitte in München. Die Namen der Autobauer wurden nicht genannt.

    Vergangenes Jahr stießen Neuwagen im EU-Schnitt 108 Gramm CO2 je Kilometer aus. Seit Januar schreibt die EU zum Klimaschutz einenHöchstwert von 95 Gramm vor. Große, schwere Autos dürfen etwas mehr ausstoßen.

    Dieses Jahr können die Hersteller die fünf Prozent ihrer Flotte mit den schlechtesten Werten bei der Berechnung noch außen vor lassen, aber 2021 wird es ernst. Für jedes Gramm über dem Grenzwert werden 95 Euro fällig – für jedes verkaufte Auto. Bis 2030 senkt die EU den Grenzwert schrittweise weiter auf 59 Gramm.

    E-SUVs als Lösung?

    Der Anteil der Plug-in-Hybride und Elektro-Autos an den Neuzulassungen dürfte im laufenden Jahr auf elf Prozent steigen und bis 2026 auf 34 Prozent, heißt es in der Deloitte-Studie.

    Der Anteil der SUV-Fahrzeuge soll auf 41 Prozent zulegen; 40 Prozent dieser bei den Kunden beliebten Stadtgeländewagen seien dann mit Plug-in-Hybrid- oder E-Antrieb unterwegs, aber nur 32 Prozent der anderen Autos.

    "Die Gewinnmargen bei den großen SUVs sind hoch", erklärte Deloitte-Branchenexperte Thomas Schiller. Mit elektrifizierten SUVs könnten die Hersteller praktisch zwei Fliegen mit einer Klappeschlagen.

    Aber die Konzerne hätten mit den CO2-Vorgaben noch Jahre zu kämpfen: "Damit einhergehendeProfitabilitätseinbußen sind nur bedingt abwendbar." Schiller sagte: "Die Autohersteller haben heute die Wahl, ob sie hohe CO2-Strafen an die EU zahlen oder E-Autos zu Preisen verkaufen, bei denen sie wenig bis nichts verdienen. E-Autos werden noch in den nächsten Jahren ein Zuschussgeschäftsein." Das werde sich erst ändern, wenn sie auf hohe Stückzahlen kommen.


    Automobilwoche.de - (dpa/mer)

  • Welch harte Strafe. Allein Daimler, BMW und VW haben 2018 über 35 Mrd. € Gewinn erzielt. Der Anteil, der auf die Drei entfällt, verändert bei Denen die Nachkommastelle.
    außerdem haben die das bei den bösen SUV‘s schon eingepreist.


    Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

    Man lebt nur kurz und einmal!

    Der aktuelle Fuhrpark:
    Mitsubishi Galant E30 2.0 GLSi deluxe / Sigma 24V / MB E350 CDI Coupé AMG-Line / SLK200

  • Freikauf statt Freispruch:
    Volkswagens Neun-Millionen-Euro-Deal

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    Wieder einmal wird ein Wirtschaftsstrafverfahren mit einer hohen Geldzahlung abgeräumt. VW-Chef Diess und Chefaufseher Pötsch kommen um einen Prozess wegen angeblicher Marktmanipulation herum. Formal soll der Deal wasserdicht sein. Doch er wirft Fragen auf.

    Es ist kein Freispruch. Schon gar keiner erster Klasse.

    Wiederkehrende, unangenehme Termine vor Gericht bleiben VW-Chef Herbert Diess und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch jetzt aber erspart. Das Strafverfahren wegen angeblicher Marktmanipulation am Landgericht Braunschweig ist vor Prozessbeginnper Geldauflage beendet worden.

    Neun Millionen Euro – 4,5 Millionen pro Person – hat Volkswagen an das Land Niedersachsen überwiesen. Damit ist eine öffentliche juristische Auseinandersetzung über die Frage, ob die beiden im Rahmen der Dieselaffäre 2015 Anleger womöglich zu spät über Milliarden-Risiken informierten, vom Tisch.

    Doch etliche Punkte bleiben offen. Und wie in anderen Verfahren, die der lange Schatten von "Dieselgate" – der tiefsten Krise der Autobranche – mit sich brachte, ist Transparenz über die Vorgänge und Informationswege rund um das Skandaljahr 2015 nicht wirklich gegeben.

    Beseitigung des öffentlichen Interesses

    Am Dienstagabend kam die überraschende Nachrichtaus dem Aufsichtsrat des Wolfsburger Autokonzerns.

    Volkswagen habe sich mit dem Gericht auf die Zahlungsauflage geeinigt; man "begrüße" diese Lösung. Auch eigene Rechtsberater sähen sich nun in einer Einschätzung bestätigt, die sie schon nach der Anklage gegen die Führungsspitze im vorigen September vertraten: Die Vorwürfe, Diess und Pötsch hätten die Finanzmärkte vor fünf Jahren nicht rechtzeitig ins Bild gesetzt, seien unbegründet.

    Die Braunschweiger Richter ließen sich am Mittwoch Zeit mit einer Erläuterung. Am Nachmittag bestätigte die 16. Wirtschaftsstrafkammer dann, dass die neun Millionen Euro geflossen seien. Die Einstellung sei im Rahmen des nichtöffentlichen Zwischenverfahrens vereinbart worden.

    Begründung für den Schritt sind Bestimmungen der Strafprozessordnung. Demnach ist eine Verfahrenseinstellung nach Anklage – bei Zustimmung der Staatsanwaltschaft und Angeschuldigten – möglich, wenn Auflagen und Weisungen "geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht".

    Werden die Vorgaben – hier: die Millionen-Zahlung – eingehalten, "kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden". Die Staatsanwaltschaft Braunschweig äußerte sich nicht zu dem Thema.

    Im Interesse des Konzerns

    Das Geld kommt nicht von Diess und Pötsch, sondern vom Unternehmen. Nach "umfassender Prüfung und Abwägung" habe der Aufsichtsrat entschieden, die beiden von der Auflage freizustellen, hieß es.

    Es liege im Interesse des Konzerns, dass das Verfahren ende; auch weil damit gegen VW gerichtete Ordnungswidrigkeiten-Verfahren erledigt werden könnten.

    Der Aufsichtsrat bekräftigte zudem seine Überzeugung, dass Diess und Pötsch keine Pflichten verletzt hätten. Einige Beobachter fragten sich auch, wie es für einen VW-Chef möglich sein solle, im Fall eines Prozesses ständig ins Gericht zu müssen und den Konzern nicht in Vollzeit weiter lenken zu können.

    Nach dem Bekanntwerden der Abgasmanipulationen bei weltweit mehreren Millionen Dieselfahrzeugen im September 2015 war der Aktienkurs von Volkswagen zeitweilig abgestürzt. Investoren verlangen Schadenersatz vom Konzern, der sie nicht rechtzeitig gewarnt habe.

    Auf das Musterverfahren von Kapitalanlegern am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig habe die strafrechtliche Entscheidung der Kollegen vom Landgericht keine direkte Auswirkung, sagte eine OLG-Sprecherin.


    Automobilmarkt.de

    Du sollst nicht stehlen....,
    Du sollst nicht lügen.....,
    Du sollst nicht betrügen...,
    Du sollst nicht töten....,
    Du sollst nicht mit Drogen handeln...,
    ..... die Regierung deines Landes hasst Konkurrenz !