Bundestag will unsere Passwörter !

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    Bundesregierung beschließt Pflicht zur Passwort-Herausgabe an Ämter und Behörden

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der nicht nur soziale Netzwerke, sondern etwa auch Online-Spiele und Dating-Apps dazu verpflichtet, die Daten ihrer Nutzer an deutsche Ämter und Behörden herauszugeben. Zudem wird beim BKA ein Zentralregister online verdächtiger Bürger geschaffen.
    Nach dem antisemitischen Attentat von Halle und dem Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke steht die Bundesregierung unter Druck, mehr gegen Rechtsextreme und Rechtsterroristen zu tun. Doch eine heute von der Regierung verabschiedete umstrittene Gesetzesänderung droht neue Probleme zu schaffen.

    Eine Gesetzesverschärfung soll dabei helfen, Hass aus dem Netz zu fegen. In sozialen Medien geäußerte Drohungen, Beleidigungen oder Verleumdungen sollen künftig unter das Strafgesetz fallen und können mehrjährige Haftstrafen nach sich ziehen. In bestimmten Fällen müssten große Plattformen wie Facebook oder Twitter beanstandete Inhalte nicht nur löschen, sondern sie auch an das Bundeskriminalamt (BKA) melden, inklusive IP-Adressen, Portnummern und sogar Passwörternderjenigen Nutzer:innen, die diese Äußerungen verantworten.

    Die heute von der Bundesregierung beschlossene Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ist die erste von zwei geplanten Änderungen. Im Dezember hatte das BMJV einen ersten Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgestellt. Sie folgt auf eine Reihe an rechtsextremen Anschlägen, unter anderem dem Mord am Kasseler Lokalpolitiker Walter Lübcke und dem antisemitischen Anschlag von Halle. Nun liegt der Ball beim Bundestag, der in den kommenden Monaten über die Gesetzesänderung beraten wird.

    Wirksamkeit „höchst zweifelhaft“

    Der grundsätzlichen Absicht der Bundesregierung, etwas gegen Rechtsextremismus und Hetze unternehmen zu wollen, stellt sich kaum jemand entgegen. Dennoch stößt der Gesetzentwurf seit seiner Vorstellung im Vorjahr auf heftige Kritik, sie kommt von Bürgerrechtlern, Wirtschaftsverbänden und Juristen gleichermaßen. „Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen stellen sehr weitgehende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung dar“, sagt etwa Elisabeth Niekrenz von der Digital-NGO Digitale Gesellschaft. „Dabei ist die Wirksamkeit gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität höchst zweifelhaft“.

    Die NGO hatte zuletzt einen offenen Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) unterzeichnet, dem sich auch Wikimedia Deutschland und netzpolitische Verbände wie cnetz oder LOAD angeschlossen haben. Sie befürchten einen gesetzlichen Schnellschuss, der letztlich mehr schaden als helfen könnte. So sei etwa die geplante Übermittlung von Daten an das BKA dazu geeignet, ein „polizeiliches Zentralregister“ zu schaffen, was mit den Grundsätzen der Medien- und Informationsfreiheit nicht zu vereinbaren sei.

    Die Grünen-Politikerin Renate Künast, die selbst von einer Hasswelle betroffen war und jüngst zweiGerichtsverfahren wegen Beleidigung für sich entscheiden konnte, fordert eine „kritische Prüfung“ des Entwurfs. „Bei der geplanten Meldepflicht für Hasskommentare an das BKA setzt der Gesetzentwurf auf eine pauschale und umfangreiche Weitergabe von Daten der Nutzerinnen und Nutzer ohne Vorliegen eines Anfangsverdachts“, sagt die Bundestagsabgeordete.

    Unterbesetze Ermittlungsbehörden

    Das Justizministerium schätzt, dass jährlich etwa 250.000 gemeldete Inhalte beim BKA landen werden. Zwar sind weitere Stellen bereits geplant, laut dem Deutschen Richterbund (DRB) werden diese aber nicht reichen. Der Verband rechnet mit rund 150.000 neuen Verfahren pro Jahr, was sich mit der vorgesehenen Besetzung nicht bewältigen ließe. „Ohne deutlich mehr Personal und eine weitergehende Spezialisierung in der Justiz wird es aber nicht gehen“, sagt DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

    Einen „beispiellosen rechtsstaatlichen Dammbruch“ und ein „trojanisches Pferd für die Meinungsfreiheit“ befürchtet Manuel Höferlin, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Anstatt effektiv gegen Online-Hetze vorzugehen, werde „eine Verdachtsdatenbank beim BKA aufgebaut, in der Inhalte und zugehörige IP-Adressen gespeichert werden“.

    Zudem drohe die Bundesregierung das Problem der privatisierten Rechtsdurchsetzung zu verschärfen. „Die Anbieter Sozialer Medien sollen nun nicht nur als Hilfs-Sheriffs herhalten, sondern werden zur ausgelagerten Rechtsabteilung der Justiz“, sagt Höferlin in einer Stellungnahme.

    Ausweitung privatisierter Rechtsdurchsetzung

    Diese Befürchtung teilt der wirtschaftsnahe Digitalverband Bitkom. „Die Auslegung der Gesetze und die Durchsetzung geltenden Rechts obliegen auch im Internet den Gerichten und Staatsanwaltschaften – nicht privaten Unternehmen“, schreibt der Verband. Der bereits im ursprünglichen NetzDG enthaltene Anreiz werde nun weiter ausgedehnt. „Im Ergebnis werden die betroffenen Plattformen dazu verleitet, eher zu viele als zu wenige Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden zu melden – auch aus Sorge vor Bußgeldern“.

    Zugleich weist Bitkom darauf hin, dass vor allem Staatsanwaltschaften personell unterbesetzt sind. Im Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität brauchten die zuständigen Behörden mehr Personal sowie Digitalkompetenz und „keine fragwürdigen, neuen Befugnisse“.

    In die selbe Kerbe schlägt der Verband der Internetwirtschaft eco. „Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz ist datenschutzrechtlich, verfassungsrechtlich und europarechtlich in höchstem Maße besorgniserregend“, sagt eco-Vorstand Oliver Süme. Es drohten erhebliche Einschnitte in bürgerliche Freiheiten sowie herbe Verluste der Integrität und Vertrauenswürdigkeit in digitale Dienste.

    Zwar herrsche Einigkeit darüber, sagt Süme, dass konsequent gegen Straftaten im Internet vorzugehen ist. Aber dies dürfe nicht dazu führen, die Pflichten der Sozialen Netzwerke unermesslich auszuweiten. „Die Einführung einer Meldepflicht für die Unternehmen kann nur dann sinnvoll sei, wenn auch die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden über die notwendigen personellen Kompetenzen und technischen Kapazitäten verfügen“.

    Neuer Anlauf mit der Zivilgesellschaft

    Die Initiativen Ichbinhier und HateAid, die Opfern von digitaler Gewalt zur Seite stehen, fordern in einer gemeinsamen Bewertung der beiden Gesetzentwürfe, den Prozess zu entschleunigen und beim neuerlichen Anlauf „die Zivilgesellschaft mitzunehmen“. Obwohl einige der von der Regierung anvisierten Ziele durch die Novellen erreicht werden könnten, verfehle das Vorhaben die nötige „Akzeptanz als auch die Effizienz“ herzustellen.

    Es sei „absolut notwendig“, den demokratiegefährdenden Komponenten von digitaler Gewalt entgegenzuwirken, heißt es in der Stellungnahme.“Dies darf aber nur durch eine verhältnismäßige und nicht mehr als erforderliche Einschränkung anderer Grundrechte wie z.B. des Rechts auf Informationelle Selbstbestimmung geschehen“.


    Quelle : https://netzpolitik.org/2020/b…t-zur-passwortherausgabe/

    Nasenhaare ausreißen ist der tägliche SM des kleinen Mannes

  • Da spielt es der Regierung ja in die Karten, wenn ein psychisch Kranker von sämtlichen Medien sofort in die
    Rechte Terror Ecke gestellt wird. Da bleibt dann der Wiederstand der Bevölkerung gegen solche Gesetze auch aus.

  • ... Da bleibt dann der Wiederstand der Bevölkerung gegen solche Gesetze auch aus.

    Ja, natürlich bleibt da der Wiederstand aus. Denn jeder der sich dazu kritisch äußert wird gleich mal in die "rechte Ecke" gestellt oder als "Krimineller abgestempelt" der was zu verbergen hat.
    Da wundert auch keinen das der BND an der Firma Crypto beteiligt war. Somit haben sie doch eh schon die Passwörter. Es fehlt nur noch die rechtliche Grundlage diese auch zu verweden.

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    Demokratie ist eine Regierungsform, welche die Anordnung einiger Korrupter durch die Beschlüsse vieler Inkompetenter ersetzt.
    George Bernard Shaw

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