Neuwagen ohne Wartungsscheckheft und Garantieunterlagen

März 2024 - Hier gewinnt ihr einen Dakar-Gewinner - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
  • Moin Ihr Lieben,


    mein 2019er space star Neuwagen wurde ohne Inspektionsscheckheft, Garantieunterlagen, Bordmappe und Bedienungsanleitung ausgeliefert.
    Mein Händler ( gibt es in Oldenburg, Wilhelmshaven und Aurich ) meinte bei der Fahrzeugübergabe, er würde mir die Sachen kurzfristig zusenden. Nach zwei Wochen habe ich nachgefragt, wie lange es wohl noch dauern würde. Als Antwort bekam ich den Hinweis, dass der Werkstattleiter eine Bedienungsanleitung bestellt habe. Nach weiteren zwei Wochen konnte ich mir die inzwischen eingetroffene Bedienungsanleitung auf eigene Initiative abholen. Seitens des Händlers gab es erneut keine Kontaktaufnahme. Auf meine Nachfrage, was denn mit dem Inspektionsscheckheft wäre antwortete man mir sichtlich ausweichend, das dieses wohl beim Importeur abhanden gekommen wäre und ich mich an meinen damaligen Verkäufer wenden solle; dieser wäre aber derzeit in Urlaub. Ein anderer Verkäufer fühlte sich nicht zuständig. Auf meine Nachfrage, wie es denn im Schadens(Garantie)fall wäre, meinte der sich nicht zuständig fühlende Verkäufer, dass das kein Problem wäre. Er wüsste ja, dass der Wagen vor Ort gekauft wurde und Inspektionen vor Ort ja auch dokumentiert würden. Auf meinen Einwand, dass ich nicht unbedingt gewillt bin, Inspektionen bei Mitsubishi machen zu lassen und ein Schadensfall (Garantie) ja auch 1500 km entfernt im Ausland auftreten könnte und ich dann ohne Garantieunterlagen einem z.B. französischen Werkstattbetrieb klarmachen muss, dass das Fahrzeug ohne diese Dokumente ausgeliefert wurde, er aber dennoch eine kostenlose Reparatur vornehmen soll, wusste der Verkäufer keinen Rat.


    Was ich jetzt wissen möchte. Gibt es Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen zu ersetzen, denn wiederfinden schließe ich eher aus. Was habe ich im Falle für Rechte und / oder Ansprüche ggü. dem Händler? Kann ich den Kauf deswegen rückgängig machen, sprich wandeln oder kann ich angemessenen Schadenersatz in Form einer Minderung einfordern? Wie hoch wäre dieser Schaden? 10 % des Kaufpreises? 20 % des Kaufpreises?
    Ich bin da eher unerfahren, sehe aber die Chance auf eine gütliche Einigung eher gering. Wer weiß Rat? :Yp

    :win5 Ich muss kein kleines Auto fahren, ich will :schluck

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  • du kannst direkt Kontakt mit Mitsubishi aufnehmen und denen schildern, dass das fehlt und dein Händler unfähig ist, die die Unterlagen auszuhändigen + Nennung des Händlers
    Denn dieser scheint ja nicht wirklich daran interessiert zu sein, dir die Unterlagen zukommen zu lassen - normalerweise machen die dann Druck

  • Ich würde auch den direkten Kontakt zu Mitsubishi Deutschland wählen.


    Normalerweise sind diese Unterlagen bei einem Neuwagen auszuhändigen. Da auch in den Unterlagen, Halter daten, Fahrgestellnummer, Motornummer usw usw dokumentiert wird.

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