Knöllchen vom Supermarkt ?

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  • Parkplatzwächter als Geschäftsmodell
    Knöllchen vorm Supermarkt - wer daran verdient


    Wer einen Parkplatz besitzt, kann auch bestimmen, wer darauf parken darf. Das gilt auch für Supermarktparkplätze. Und deshalb verlangen manche neuerdings beim Einkaufen flächendeckend die Parkuhr im Auto. Wer sich nicht daran hält, bekommt ein saftiges Knöllchen.
    Große Blechschilder hängen an den Laternen vor einem Leipziger Supermarkt. Zu lesen ist: Mit Parkuhr dürfen Kunden hier anderthalb Stunden stehen bleiben. Eine fehlende oder abgelaufene Parkuhr bedeutet 19,90 Euro Strafe. Die Parkuhrschilder liest nur scheinbar kaum ein Kunde, wie eine zufällige Umfrage unter drei Betroffenen zeigt.
    Auch eine Kundin, die automatisch ihre Parkuhr hinter die Frontscheibe klemmt, hat schon schlechte Erfahrungen gemacht. "Bei uns kostet das Knöllchen sogar 35 Euro. Da ist es hier mit 19,90 Euro noch günstig." Und eine andere, die die Scheibe nicht eingelegt hat: "Ich wollte nur schnell ein Brot kaufen und hatte die Scheibe vergessen. Zack, war ein Knöllchen dran."


    Einkaufsbon ist die Rettung
    Hätte die Frau mit einem Kassenzettel nachgewiesen, dass sie als Kundin im Laden war, hätte sie ihren Strafzettel vermutlich nicht bezahlen müssen. Das ergibt ein Anruf bei "Fair parken", so heißt die Düsseldorfer Firma, welche diesen Leipziger Parkplatz und sechs weitere im Umkreis betreut. Parkwächter und Knöllchen kommen also nicht vom Supermarkt selbst, sondern von einer beauftragten Firma. Das ist bundesweit üblich. So teilt zum Beispiel die Leipziger Konsumgenossenschaft schriftlich mit: "Leider werden die Stellflächen zum Teil widerrechtlich genutzt. Im Interesse unserer Kunden lassen wir die Parkplätze im Stadtgebiet daher durch einen externen Dienstleister bewirtschaften. Dieser erhebt ein Bußgeld für die unerlaubte Nutzung der Flächen."
    Pächter übernehmen die Kontrolle



    Die entscheidenden beiden Worte in dieser Aussage sind "extern bewirtschaften". Denn "Konsum" weiß gar nicht, wie viele Knöllchen überhaupt verteilt werden. Den Leipziger Verkehrsrechtsanwalt Philipp Lange wundert das nicht: "In der Sache ist es oft so, dass die Gelder, die eingetrieben werden sollen, einfach nur dafür da sind, um Geld zu verdienen. Denn oftmals werden vom Eigentümer des Unternehmens Subunternehmer eingesetzt, die das Grundstück pachten und dann über diese Pacht auch die durch Falschparker bezahlten Gebühren behalten dürfen und entsprechend Umsatz machen können.
    Überzogene Forderungen unwirksam
    Konsum selbst beteuert keine Gewinnabsichten zu haben. Das ist durchaus glaubhaft, denn die Supermarktkette verdient offenbar nicht an den Knöllchen. Dennoch kostet einmal Falschparken bei Konsum 30 Euro, der Kassenbon kann das Knöllchen aber auch hier abwenden. Ansonsten seien 30 Euro Parkstrafe so ziemlich das maximal mögliche, meint Verkehrsanwalt Lange: "Ganz oft sind Situationen erlebt worden, wo die Gebühren teilweise das Doppelte oder Dreifache der Gebühr betrugen als bei einem Parkverstoß im öffentlichen Straßenraum. Ein Beispiel: Das normale Bußgeld liegt bei 15 Euro und in dem entsprechenden Fall sollten auf einem privaten Grundstück 60 Euro gezahlt werden. Diese Forderung war unwirksam."
    Zu hohe Gebühren oder schlecht sichtbare Hinweisschilder sind die hauptsächlichen Punkte, die einen Strafzettel vorm Supermarkt unrechtmäßig werden lassen. Tatsächlich arbeiten die meisten Parkplatzwächter aber ziemlich professionell. Ein Geschäftsmodell, das nach Einschätzung verschiedener Leipziger Verkehrsanwälte im vergangenen Jahr aus Sachsen-Anhalt herübergeschwappt ist.


    Quelle : http://www.mdr.de/nachrichten/…lchen-supermarkt-100.html

    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man Recht haben und doch ein Idiot sein kann ;) :omg

  • Bei uns am Lidl ist es zeitweise ganz übel das sogar abgeschleppt wird. Weihnachten und sonstige Feiertage haben die Parkwächter und der Abschleppwagen steht bereit. Da gab es schon großes Tumult deswegen.

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