Änderungen und Neues 2013 - Teil 1
Gleich zu Beginn und im Laufe des neuen Jahres müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher wieder auf viele Änderungen einstellen: bei Gesundheit, Ernährung, Energie und Umwelt ebenso wie bei Geldanlage, Finanzen, Telekommunikation, Steuern und Rente. Die Verbraucherzentrale NRW hat die wesentlichen Neuerungen zusammengestellt.
Krankenkasse
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 3.825 Euro auf 3.937,50 Euro im Monat. Wer brutto mehr verdient, zahlt deshalb auf das gesamte Einkommen oberhalb von 3.937,50 keine Beiträge in die Krankenkasse. Die Versicherungspflichtgrenze klettert von 50.850 Euro auf 52.200 Euro im Jahr – bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
Rentenbeitrag
Ab 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozent. Er wird dann bei 18,9 Prozent (statt 19,6 Prozent in 2012) liegen. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Mehr im Portemonnaie. Bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro bleibt am Monatsende ein Plus von sieben Euro, bei einem Bruttoeinkommen von 5.000 Euro sind es 17,50 Euro. Besserverdiener werden allerdings kaum mehr in der Tasche haben. Der Grund: Auch die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge gezahlt werden müssen, steigt. In Westdeutschland von 5.600 auf 5.800 Euro, im Osten von 4.800 auf 4.900 Euro. Wer entsprechend gut verdient, zahlt derzeit in die gesetzliche Rentenkasse 548,80 Euro ein. 2013 läge der Beitrag dann bei 548,10 Euro.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2013 von bisher 1,95 auf nunmehr 2,05 Prozent. Während sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag teilen, müssen ihn Rentner komplett selbst zahlen. Versicherte, die älter als 23 Jahre sind und keine Kinder haben, müssen einen Zuschlag von 0,25 Prozent dazu bezahlen – ohne Beteiligung des Arbeitsgebers. Der Beitrag steigt für diese Gruppe auf 2,3 Prozent.
Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfänger
Zum 1. Januar 2013 erhöhen sich die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung und für Arbeitssuchende (Alg II). Ein Plus von acht Euro monatlich kann ein alleinstehender Erwachsener im Portemonnaie verbuchen: Er erhält nun 382 Euro Grundsicherung (gegenüber 374 Euro in 2012). Die Regelbedarfsstufen für die sonstigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft steigen zum 1. Januar 2013 anteilig. Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Erstmals seit Januar 2011 erhöhen sich dieses Mal auch die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche um – je nach Alter – drei bis fünf Euro monatlich.
Mehr Geld für Minijobs
Minijobber dürfen ab 1. Januar 2013 monatlich 450 Euro (bisher: 400 Euro) verdienen. Die bis dato abgabenfreie geringfügige Beschäftigung wird nun grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sein, was unter anderem auch Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und Riester-Förderung bedeutet. Dafür sollen Minijobber den Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von pauschal 15 Prozent aus eigenen Mitteln aufstocken. Wegen des 2013 sinkenden Beitrags zur Rentenversicherung zahlt der Minijobber nur 3,9 Prozent selbst dazu - und punktet damit mit vollwertigen Pflichtbeitragszeiten. Wer 450 Euro verdient, müsste maximal 17,55 Euro dafür berappen. Bislang gab es den vollen Versicherungsschutz mit allen Leistungen der Rentenversicherung für Minijobber nur durch freiwillige Aufstockung mit Zusatzbeiträgen. Das neue Modell gilt nur für neu geschlossene Minijob-Verträge.
Betreuungsgeld
Mütter und Väter, die sich selbst Vollzeit um ihre Kinder kümmern und keine Kindertagesstätte in Anspruch nehmen, erhalten monatlich zunächst 100 Euro pro Kind. Der Betrag soll später auf 150 Euro pro Kind ansteigen. Der Staat gewährt den Zuschuss für Kinder unter drei Jahren. Offen ist bislang, ob das Betreuungsgeld immer bar ausgezahlt wird oder in bestimmten Fällen Eltern entsprechende Gutscheine für Leistungen zum Wohle des Kindes erhalten. Betreuungsgeld wird nur auf Antrag gewährt. Bei welcher Behörde das sein wird, steht noch nicht fest. Entweder wird das Betreuungsgeld bei der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur oder bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen sein.
Elterngeld
Für Kinder, die ab 1. Januar 2013 geboren werden, gibt es wegen einer Änderung der Berechnungsweise weniger "Elterngeld". Bei dessen Berechnung zählen nämlich nicht mehr die konkreten Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Einheitlich zieht die Behörde für die Sozialversicherungsbeiträge 21 Prozent ab. Dadurch kann für Eltern mit monatlich 2.000 bis 3.000 Euro Bruttolohn das künftige Elterngeld um sieben bis zehn Euro im Monat sinken. Einbußen haben auch Eltern, die Freibeträge beispielsweise für ein behindertes Kind auf ihrer Steuerkarte haben. Die Freibeträge erhöhen zwar ihren Nettolohn, aber die Beamten berücksichtigen sie gar nicht mehr beim Elterngeld. Nachteile haben künftig verheiratete Mütter oder Väter, die den Großteil der Elternzeit nehmen wollen und nicht rechtzeitig in die günstigere Steuerklasse III wechseln – oder zumindest in der IV sind. Denn für die Berechnung zählt nur noch die Steuerklasse, die zwölf Monate vor Geburtsmonat überwiegt. Das bedeutet, die Steuerklasse III bringt nur noch mehr Elterngeld, wenn sie mindestens sieben Monate lang vor der Geburt des Kindes auf der Lohnsteuerkarte steht.
Quelle: VZ-NRW / WDR