Attest schon am ersten Tag

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  • Arbeitgeber darf Attest am ersten Krankheitstag fordern


    Niederlage einer Klägerin: Sie hatte es als Schikane
    empfunden, dass ihr Chef am ersten Tag ihrer Krankheit eine
    Bescheinigung verlangte. Dies allerdings ist rechtens.

    Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am ersten
    Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen, wenn der Chef dies
    verlangt. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
    Begründen müssen Arbeitgeber es nicht, wenn sie bereits so früh
    auf die Vorlage eines Attests bestehen.


    Geklagt hatte eine Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks in Köln.
    Sie war nach einer Krankmeldung im November 2010 von ihrem Arbeitgeber
    aufgefordert worden, künftig schon am ersten Krankheitstag ein Attest
    vorzulegen.


    Gesetzlich sind Beschäftigte verpflichtet, ihren Arbeitgeber
    unverzüglich zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Aber
    erst am vierten Tag ihrer Krankheit müssen sie eine ärztliche
    Bescheinigung vorlegen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz räumt dem
    Arbeitgeber aber auch das Recht ein, schon früher einen Krankenschein zu
    verlangen.


    Arbeitgeber muss keine Gründe angeben


    Die Klägerin empfand diese Anweisung als Schikane und klagte
    dagegen. Der Anwalt der Klägerin sieht in der Anweisung eine
    Disziplinierungsmaßnahme, weil nicht von allen Mitarbeitern verlangt
    werde, am ersten Tag der Krankheit ein Attest vorzulegen. Auch
    argumentierte die Klägerin, dass bei ihr kein Missbrauchsverdacht
    hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit bestanden habe. "Ich bin ein Mensch,
    der mit Fieber zur Arbeit kommt", sagte die leitende Redakteurin, die
    seit 32 Jahren beim WDR arbeitet. "Ich liebe meine Arbeit." Der WDR
    wiederum hielt entgegen, dass er die Anweisung nicht begründen müsse.


    Die höchsten Richter bekräftigten nun die bisherige Rechtsprechung.


    In Deutschland waren Arbeitnehmer im vergangenen Jahr
    durchschnittlich 9,5 Arbeitstage krankgemeldet. Den niedrigsten
    Krankenstand der vergangenen 20 Jahre gab es 2007 mit rund 7,9
    Fehltagen.


    Quelle: zeit.de

    ASX GA0 Intro+ 4WD CVT 2.0

    Spritmonitor.de


    Suzuki V-Strom DL650AL4


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  • Der Fall legt den Verdacht nahe das eins von folgenden zwei Szenarien die Ursache ist :


    1. Die Betroffene war entgegen ihrer aussage in letzter Zeit sehr oft krank und/oder hat es mit der Nachweiserbringung einer Krankheit zuvor nicht so genau genommen, woraus ein Mißtrauensverhältnis zwischen den beiden Parteien entstand.


    2. Bei 32 Dienstjahren dürfte sie so mitte 50 sein. Meist ein Alter in dem man die alten mMtarbeiter dazu bringen will, das Arbeitsverhältnis von sich aus zu beenden. Entweder um die Abfindung zu sparen oder um sie durch neue Mitarbeiter zu ersetzen.

    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man Recht haben und doch ein Idiot sein kann ;) :omg

  • Was ich nicht ganz verstehe, geht es um eine Krank Schreibung ab dem ersten Tag, oder darum dass diese auch am ersten Krankheitstag beim Chef auf dem Tisch liegt. Also dass AN keine Tage ohne gelben Schein daheim bleiben.


    Denn selbst ein Brief brauch mind. 1 Tag Laufzeit. Wenn ich heute also krank geschrieben werden, und den Schein per Brief wegschicke, kommt er frühestens am 2. Krankheitstag beim Chef an. Das ist ja ein Ding der Unmöglichkeit. Zumal manche Briefkästen 15Uhr das letzte mal geleert werden, da kommt der Brief frühestens am 3 Krankheitstag an. Das kann man einem AN nicht anlasten.

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