Urteil: Führerschein - weg ist weg

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  • Urteil: Führerschein - weg ist weg


    Wer seinen deutschen Führerschein abgeben muss, kann nicht damit rechnen, dass eine Fahrerlaubnis aus dem EU-Ausland den Verlust ersetzt.


    Das geht aus einem am Mittwoch (9.11.) veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster hervor (16 B 736/05). Ein deutscher Fahrer hatte das deutsche Dokument wegen Drogenkonsums abgeben müssen und auch die medizinisch-psychologische Untersuchung nicht bestanden. Bei einer Verkehrskontrolle wurde ihm schließlich auch sein neu im Nachbarland Tschechien erworbener Führerschein entzogen.


    Gegen dieses Vorgehen hatte der 23 Jahre alte Mann aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein Widerspruch beim Landrat eingelegt. Zudem beantragte er beim Verwaltungsgericht Arnsberg eine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs, um den Führerschein bis zur endgültigen Klärung weiter nutzen zu können. Die Arnsberger Richter wie nun auch das OVG wiesen dies zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.


    Angesichts unterschiedlicher Rechtsauffassungen an europäischen Gerichten sei in diesem Verfahren zum so genannten vorläufigen Rechtsschutz nicht feststellbar, ob der Führerschein-Entzug rechtmäßig oder rechtswidrig sei. Dennoch sei die Abwägung der Interessen zum Nachteil des Autofahrers ausgefallen, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Der Mann habe sich trotz negativ verlaufener medizinisch-psychologischer Untersuchung offensichtlich nicht selbstkritisch mit seinem Drogenkonsum auseinander gesetzt.


    Quelle: Auto Motor Sport

  • Fall2:


    Einem jungen Mann mit Führerschein auf Probe wurde die Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,48 Promille entzogen und ein Jahr später im Oktober 2002 nach einem Aufbauseminar wieder erteilt. Im Mai 2004 während der verlängerten Probezeit erwischte die Polizei den Rheinland-Pfälzer bei einem Tempoverstoß - er war 29 km/h zu schnell. Daraufhin wurde eine MPU angeordnet. Sie fiel negativ aus. Deshalb verzichtete der Mann auf seine deutsche Fahrerlaubnis und machte stattdessen im Januar 2005 einen Tschechischen Führerschein. Da ihn aber die Deutschen Behörden aufgrund seiner Vorgeschichte für ungeeignet hielten, entzogen sie Ihm im Juni erneut die Fahrerlaubnis. Dagegen legte er mit Hinweis auf das EuGH-Urteil und geltendes Europarecht Widerspruch ein - mit erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (Az 7B 11021/05/OVG) vertrat die Auffassung, dass sich die Entziehung im weiteren Verfahren als rechtswidrig erweisen würde. Nachdem der Junge Mann auf die deutsche Fahrerlaubnis verzichtet hatte, könne ihm die deutsche Behörde die später erteilte EU_Fahrerlaubnis nicht entziehen, wenn keine Sperrfrist besteht. Im Übrigen sei es allein Sache der ausstellenden, also tschechischen Behörde, Maßnahmen in Bezug auf Rücknahme, Entzug oder Nichtigkeitserklärung der Fahrerlaubnis zu treffen.
    Quelle: ADAC Motorwelt


    Also 2 fast gleiche Sachverhalte 2 Entscheidungen tüpisch deutsche Gerichte auf das sich Anwälte und Gerichte jetzt streiten.

    Elbetreffen seit 2005 immer dabei und immer die Nr.: 05 :gut

  • Führerscheinverlust - MPU


    Jährlich werden über 100.000 Verkehrsteilnehmer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) gebeten, 66 Prozent davon wegen Alkohol am Steuer. Nur die Hälfte aller Betroffenen bestehen die MPU, im Sprachgebrauch auch "Idiotentest" genannt, im ersten Anlauf.


    Den Verkehrssündern im Raum Köln, die schnell nach der Sperrfrist wieder zurück hinters Steuer wollen, helfen deshalb Verkehrspsychologen etwa der Impuls GmbH. Sie unterstützen Betroffene dabei, sich gezielt auf die MPU vorzubereiten. Nach Abschluss einer solchen Therapie steigen die Chancen ganz erheblich, den Führerschein mit Ablauf der Sperrfrist zurück zu erlangen. "Mehr als 94 Prozent unserer Kunden bestehen nach Beendigung der Maßnahme ihre MPU", betonen Reinhard Finger und Fatma Sarikaya, Verkehrspsychologen der Impuls GmbH in Köln, wo übrigens auch in russischer und türkischer Sprache Vorbereitungskurse angeboten werden. "Wir gehen als seriöser Anbieter auf die individuelle Situation unserer Kunden ein."


    Die Verkehrssünder können unter verschiedenen Angeboten wählen. Für alkoholauffällige Autofahrer gibt es die sechsmonatige Intensivtherapie "Real" oder den dreimonatigen Kurs "Control". Zur MPU müssen Ersttäter übrigens ab 1,6 Promille, Wiederholungstäter bereits bei geringere Blutalkoholwerten. Bei der Impuls GmbH werden alle Programme von verkehrspsychologisch geschulten Diplom-Psychologen durchgeführt. Die Impuls GmbH veranstaltet nicht nur Therapien für Alkoholsünder, sondern hilft auch bei Führerscheinverlust durch Drogen oder verkehrsrechtliche Delikte wie Rasen oder Drängeln.


    Betroffene können sich kostenlos informieren über die Hotline 0800 130 0800 oder im Internet unter http://www.impuls-gmbh.com. Auch das Einführungsgespräch zum Kennen lernen der Verkehrstherapeuten ist kostenlos. Ein Kurseinstieg ist jederzeit möglich.


    Quelle: autosieger.de