Verkehrsrechtschutz - Informationen

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  • In der Verkehrs-Rechtsschutz sind in der Regel sämtliche verkehrsrechtlichen Streitigkeiten versichert.


    Hierzu zählen:


    Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung, wenn Sie z.B. einen Verkehrsunfall hatten und die Haftpflichtversicherung des Schädigers will Ihre Mietwagenkosten nicht ersetzen.


    Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht, wenn sich z.B. nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens herausstellt, daß dieser trotz gegenteiliger Zusicherung ein Unfallwagen ist.


    Steuer-Rechtsschutzversicherung, wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über Fahrtkostenersatz mit dem Finanzamt kommt. Der Versicherungsnehmer und seine mitgeschützten Familienangehörigen können ihre rechtlichen Interessen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten innerhalb Deutschlands wahrnehmen.


    Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung, wenn es nach einem Verkehrsunfall zu Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung über Entschädigungsleistungen kommt oder Sie sind z.B. mit der Berechnung Ihrer Alters- oder Unfallrente nicht einverstanden.


    Verwaltungs-Rechtsschutz, für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten.


    Straf-Rechtsschutzhilft Ihnen, wenn Sie sich gegen den Vorwurf verteidigen müssen, ein Vergehen fahrlässig begangen zu haben. (Der Versicherungsschutz entfällt bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat)

    Quelle: SecureConcept

  • Ich will mir auch noch solch einen Rechtschutz holen.
    Weiß bloß noch nicht ob ich mir denn vom ADAC oder von meiner Versicherung holen soll. Beim ADAC stört mich das da nur der Rechtschutz für denn Straßenverkehr drin ist.
    Aber bei der Versicherung ist wiederum nicht das Kostenlose Abschleppen im Schadensfall mit drin. Was könnt ihr mir da Empfehlen.

  • Hallo, eine vernünftige Antwort hängt auch ein bischen mit Deinen persöhnlichen Verhältnissen zusammen, die ich ja nicht kenne.


    Also mal so aus dem Bauch heraus, würd ich immer wenn Rechtsschutz eine Police empfehlen, wo auch noch Privatrechtschutz, Arbeitsrechtschutz und Verkehr enthalten ist. Oft kannst Du hier gleich kostenfrei Deine Partnerin (auch Freundin) mit einbinden. Bei der Zahlungsmoral der Firmen, braucht man heute manchmal schon einen Anwalt um an sein Geld zu kommen und das Gesammtpaket ist oft nur ein paar Euro teurer.
    Bei einer Verkehrsrechtsschutz von Deinem Autoversicherer must Du das Kleingedruckte genau lesen, oft sind dann nur Dinge, die mit dem versicherten Auto passieren versichert. Ich meine der Fußgänger, Radfahrer oder gar bei Benutzung eines anderen Autos ausgeschlossen.
    Beachte noch, möglichst die Rechtsschutz, dort abschließen wo Du sonst recht wenig Policen hast, damit Du auch gegen Deine anderen Versicherungen klagen kannst!


    Gruß Alexander:opa

    Elbetreffen seit 2005 immer dabei und immer die Nr.: 05 :gut