In der Verkehrs-Rechtsschutz sind in der Regel sämtliche verkehrsrechtlichen Streitigkeiten versichert.
Hierzu zählen:
Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung, wenn Sie z.B. einen Verkehrsunfall hatten und die Haftpflichtversicherung des Schädigers will Ihre Mietwagenkosten nicht ersetzen.
Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht, wenn sich z.B. nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens herausstellt, daß dieser trotz gegenteiliger Zusicherung ein Unfallwagen ist.
Steuer-Rechtsschutzversicherung, wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über Fahrtkostenersatz mit dem Finanzamt kommt. Der Versicherungsnehmer und seine mitgeschützten Familienangehörigen können ihre rechtlichen Interessen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten innerhalb Deutschlands wahrnehmen.
Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung, wenn es nach einem Verkehrsunfall zu Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung über Entschädigungsleistungen kommt oder Sie sind z.B. mit der Berechnung Ihrer Alters- oder Unfallrente nicht einverstanden.
Verwaltungs-Rechtsschutz, für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten.
Straf-Rechtsschutzhilft Ihnen, wenn Sie sich gegen den Vorwurf verteidigen müssen, ein Vergehen fahrlässig begangen zu haben. (Der Versicherungsschutz entfällt bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat)
Quelle: SecureConcept