Pünktlich zum Beginn der dunklen Jahreszeit....
"Wer bei Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, haftet für alle Folgen eines Unfalls. Denn jeder weiß, dass man ohne Licht zu spät gesehen wird und andere zu ruckartigem Ausweichen zwingt."
OLG Frankfurt/M.: 24U201/03