Richtig Blinken im Kreisverkehr

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  • Blinken bei Einfahrt in den Kreisel ist verboten
    Jeder vierte Fahrer vergisst beim Herausfahren das Einschalten des Signals



    Blinken im Kreisverkehr ist nur erlaubt, wenn der Autofahrer den Kreisel verlassen will. (Foto: dpa)


    München/dpa. Autofahrer dürfen im Kreisverkehr nur blinken, wenn sie aus ihm herausfahren. Das Blinken bei der Einfahrt in den Kreisel sei dagegen verboten, teilt der ADAC in München.
    Denn sonst werde der Eindruck erweckt, dass der Fahrer den Kreisverkehr direkt wieder verlassen will. Innerorts vergesse etwa jeder vierte Fahrer beim Herausfahren aus dem Kreisel das Blinken.
    Nicht bepflanzte, flache Mittelinseln dürfen zwar von Großfahrzeugen wie Bussen und Lkws, aber nicht von Pkws überfahren werden. Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass immer derjenige Vorfahrt hat, der sich im Kreisverkehr befindet. Wer einfahren will, müsse warten.
    Steht an der Zufahrt dagegen ein Schild mit der Aufschrift «Vorfahrt gewähren», gelte grundsätzlich rechts vor links. Bei zweistreifigen Kreiseln müssen Autofahrer außerdem darauf achten, wie sie sich einordnen: Befindet sich ein Fahrer kurz vor der Ausfahrt noch auf der Innenspur, sollte er besser eine Extrarunde drehen, bevor er sich und andere in Gefahr bringt.


    dpa / mz

    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man Recht haben und doch ein Idiot sein kann ;) :omg

  • So, und nun ich als der Obermotzer :baby


    Wichtig ist, das der Kreisverkehr als solches ausgeschildert ist. Schaut Euch mal meinen Link an. Da sind die Verkehrszeichen mit den Nummern drin, die ich jetzt meine.


    Der normale Kreisverkehr ist mit den VZ 205 "Vorfahrt gewähren!" und dem VZ 215 "Kreisverkehr" gekennzeichnet. Hier wird, wie schon von Waschbär gepostet, beim Reinfahren nicht aber dafür beim Rausfahren geblinkt.


    Es gibt aber auch Sonderformen des Kreisverkehrs. Den Kreisförmigen Verkehr. Der kommt immer dann zu Einsatz, wenn ein Kreisverkehr nicht zweckmäßig ausgeschildert werden kann oder soll. Zum einen wird in vielen Wohngebieten der Kreisverkehr nicht ausgeschildert, sondern nur die Fahrtrichtung mit den VZ 211" Rechts" oder VZ 222" Rechts vorbei" vorgeschrieben.


    Dann gilt als erstes:
    Jeder muss beim Ausfahren und Einfahren Blinken.


    Und zweitens:
    hat der Verkehr im Kreisverkehr keine Vorfahrt. Es gilt Rechts vor Links.


    Des weiteren kann der Kreisförmige Verkehr auch mit dem VZ 205 "Vorfahrt gewähren!" und dem VZ 209 "Rechts" ausgeschildert sein. Das ist in der Regel dann zu finden, wenn durch den Kreisförmigen Verkehr eine Strassenbahn geleitet wird. In diesen Kreisförmigen Verkehren ist dann fast immer auch eine Ampel zu finden, die den Strassenbahnverkehr gegen den Strassenverkehr absichert. 8o Auch hier muss beim Ein- und Ausfahren geblinkt werden.
    Natürlich hat jetzt der Verkehr im Kreis die Vorfahrt. :geist

    MfG Marco



    Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist.

  • hm ... irgendwie bestätigt die Aussage: "Denn sonst werde der Eindruck erweckt, dass der Fahrer den Kreisverkehr direkt wieder verlassen will" was ich mir immer denke, aber nich ganz sicher bin ... und zwar die Ausnahme der Regel ...


    wenn ich nämlich gleich die nächste wieder raus will, kann (muss) ich ja doch blinken ... bei großen Kreisen, wie im Bild is des ja klar, dass man nich blinkt ... man hat ja viel Zeit ... aber gerade bei sonen kleinen Wohngebietskreisen und auf Dörfer, hätte man gar keine Zeit "rechtzeitig und deutlich" anzuzeigen, das man den Kreis verlassen möchte ...


    will damit nur sagen, das die Aussage, dass man bei der Einfahrt in den Kreis nich blinken dürfte, etwas zu pauschal is ...

    IS 250 Durchschnitt:
    Colt CJ0 Durchschnitt:


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