Neue Auflagen für Navi-Geräte ?

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  • Verbot für Navis mit Multifunktionen gefordert


    Goslar. Der Verkehrsgerichtstag hat ein europaweites Verbot für Navigationsgeräte mit zusätzlichen Unterhaltungsfunktionen gefordert. Die technisch hoch gerüsteten Apparaturen mit ihren vielfältigen visuellen Reizen überforderten Autofahrer und führten zu Ablenkung und Unfällen.
    Die Geräte sollten nicht zugelassen werden, wenn sie dem Fahrer während der Fahrt derartige Funktionen ermöglichten, heißt es in der in Goslar verabschiedeten Empfehlung der Experten. Während des Kongresses hatte der Präsident der Akademie für Verkehrswissenschaft, Kay Nehm, auch eine neue Debatte über ein generelles Tempolimit auf Autobahnen entfacht.



    Verbot von mobilen Navis gefordert


    Der Forderung nach einem generellen Bedienungsverbot für Navis während der Fahrt, die der Deutsche Anwaltverein (DAV) erhoben hatte, schloss sich der 46. Verkehrsgerichtstag zwar nicht an. Das Gremium forderte allerdings ein Verbot für mobile Navis, die nicht sicher zu befestigen sind. Zudem dürften Geräte, die eine Warnfunktion vor Verkehrsüberwachungen haben, nicht zugelassen werden. Automobilclubs hatten in Goslar vor multifunktionalen Navis gewarnt, weil sie wegen der Ablenkungsgefahr zum Teil eine noch größere Gefahr für die Sicherheit darstellten als Handys.
    Der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte in Goslar die Debatte über ein Tempolimit auf Autobahnen neu eröffnet. Die Gegner der Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten sich einer offenen Diskussion stellen. Die Stimmung innerhalb der Bevölkerung beginne angesichts steigender Benzinpreise zu wackeln. Automobilclubs wie ADAC, ACE und AvD sprachen sich erneut gegen ein flächendeckendes Tempolimit aus.


    Unfallschwerpunkte schneller beseitigen


    Die von der EU geplante generelle Haftung das Halters auch für Verstöße anderer Fahrer mit seinem Auto im Ausland hat der Verkehrsgerichtstag abgelehnt. Es solle aber ein effektives Verfahren zum Austausch von Halterdaten und zur Amtshilfe bei der Ermittlung von Fahrerdaten geschaffen werden. Den Haltern müssten Tatvorwurf, ausländische Entscheidung und Rechtsmittelbelehrung in deutscher Sprache zukommen. Zudem müsse ein effektiver Rechtsschutz gewährt werden. Die EU hatte einen Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen vorgelegt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.


    Unfallschwerpunkte auf deutschen Straßen sollen nach der Empfehlung des Verkehrsgerichtstages künftig schneller beseitigt werden. Die Experten appellierten an Bund, Länder und Gemeinden, mehr Geld dafür bereitzustellen. Die bundesweit rund 500 Unfallkommissionen, in denen Polizei sowie Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden zusammen arbeiten, um Unfallschwerpunkte zu erkennen, sollen zudem einen größeren Stellenwert erhalten und in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen werden. Die Kommissionen tragen nach Ansicht von Experten mit ihrer Arbeit dazu bei, jährlich Unfallkosten in Höhe von mehreren Milliarden Euro zu verhindern.
    Einen verbindlichen Kriterienkatalog forderte der Verkehrsgerichtstag für die Einschätzung psychischer Schäden nach einem Verkehrsunfall. Fälle von Simulation und Übertreibung könnten nur durch standardisierte Untersuchungsverfahren ausgeschlossen werden. Ein frühzeitiger und fachlich qualifizierter Befund sei entscheidend für eine rasche Schadensabwicklung und eine erfolgreiche Therapie.
    Das Expertengremium forderte auch, dass Unternehmer mit einem großen Fuhrpark die Halterpflicht künftig auf einen leitenden Mitarbeiter übertragen können. Der sogenannte Fuhrparkmanager sei dann für den Zustand der Fahrzeuge, die Eignung der Fahrer und deren Lenk- und Ruhezeiten verantwortlich.
    Beim 46. Verkehrsgerichtstag in Goslar haben rund 1500 Experten aus Ministerien, Verbänden, Behörden und Hochschulen drei Tage lang über aktuelle Verkehrsfragen debattiert. Die Empfehlungen des Gremiums hatten in der Vergangenheit oft Gesetzesänderungen zur Folge.


    (dpa / WAZ )

    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man Recht haben und doch ein Idiot sein kann ;) :omg

  • Watt für´n Schwachsinn... :klo


    Mein Navi hat nen intgrieren mp3-Player, den ich noch nie benutzt habe. Mein Auto hat schliesslich ein Radio. Soll ich das Navi jetzt inne Mülltonne kloppen, weil es ne Funktion hat die ich eh nicht benutze???


    Demnächst werden dann wohl auch stinknormale Autoradios verboten. Die lassen sich ja auch während der Fahrt bedienen, und lenken damit vom Verkehr ab...

  • Zitat

    Original von zerrix
    Die Stimmung innerhalb der Bevölkerung beginne angesichts steigender Benzinpreise zu wackeln.


    Der ist auch geil.
    Entzieht sich vollständig dem Verständniss eines normalen Menschen.
    Wenn doch die Stimmung wegen der hohen Benzinpreise kippt, dann fahren wir von allein langsamer, um Sprit zu sparen. Warum brauchen wir dann noch ein generelles Tempolimit? :geist

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