Rechtslage bei Blitzerfotos mit RHD ?
Ich fand das Thema kürzlich bei Facebook und fand es interessant genug, hier Erfahrungen und Erkenntnisse
auszutauschen. Bei Facebook geht es irgendwann verloren. Hier wird es archiviert.
Zitat
Originaltext des Verfassers mit dem angehängten anonymisierten Bild :
Wurde hier schonma wer mit nem Rechtslenker geblitzt?
Hab n Foto von meinem Beifahrer bekommen und aufm Gesamtbild wurde mein Kopf entfernt
Meine Frage :
Wie sieht in solchen Fällen eigentlich die Rechtslage aus ?
Ist das ein Verfahrensfehler ?
Muss aufgrund dessen das das Beweisfoto falsch ausgewertet wurde, das Verfahren eingestellt werden ?
Habt ihr eigene Erfahrungen gemacht ?
Kann man mit einer Plüschfigur auf dem Beifahrersitz ( Teddy, Werner Beinhart, Gummipuppe ?) ggf. sogar
wegen des Verdachts auf eine vorsätzliche Tat noch mehr Ärger bekommen ?