Unfallschäden ohne Unfallgegner

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MAD auf der Retro-Classics 2024 in Stuttgart
Alle Infos auf der Webseite der RETRO CLASSICS in Stuttgart vom 25. - 28. April 2024

  • Unfallschäden ohne Unfallgegner
    Was ist zu tun, wenn man mit dem Auto aus Unachtsamkeit von der Straße abkommt und dabei einen Baum oder einen Leitpfosten beschädigt?


    Unabhängig von der Schwere des Schadens ist der Verursacher zunächst zum Warten am Unfallort verpflichtet. Die Wartedauer hängt von den Umständen des Einzelfalles (Tageszeit, Lage des Unfallorts, Höhe des Schadens) ab. Je höher der Schaden und je wahrscheinlicher nach Ort und Zeit des Unfalles das Eintreffen des Geschädigten ist, desto länger muss der Verursacher warten. Bei einem Baum am Straßenrand kann der Schaden auch dann mehr als geringfügig sein, wenn rein äußerlich nur eine relativ kleine Stammverletzung zu erkennen ist. Daher sollte insoweit eine Wartezeit von 30 Minuten auch dann nicht unterschritten werden, wenn sich der Unfall des Nachts und außerorts ereignet hat. Erst nach ergebnislosem Ablauf der Wartefrist darf sich der Unfallbeteiligte entfernen, muss dann aber dem Geschädigten die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen, etwa durch Meldung bei der Polizei. Im Zeitalter der allgegenwärtigen mobilen Telekommunikation dürfte es ohnehin keine Schwierigkeiten bereiten, noch vor Ort die Polizei zu verständigen. Demgegenüber genügt bei einem Zusammenstoß mit einem geparkten Kraftfahrzeug das Hinterlassen eines Zettels auf dessen Windschutzscheibe auch dann nicht, wenn der Unfallverursacher zuvor die Wartefrist beachtet hat. Wer diese Verhaltensregeln nicht beachtet, kann sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar machen (§ 142 des Strafgesetzbuchs – StGB).


    MDR-Aktuell