Haben Straßenbahnen grundsätzlich Vorfahrt ?

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  • Haben Straßenbahnen grundsätzlich Vorfahrt?





    Auch für Straßenbahnen gelten an Kreuzungen und Einmündungen die allgemeinen Vorfahrtsregelungen. Eine Besonderheit besteht lediglich insoweit, als das Verkehrsschild "Vorfahrt gewähren" (weißes, auf der Spitze stehendes Dreieck mit rotem Rand) mit einem Zusatzzeichen (zusätzliches Schild) kombiniert sein kann, auf dem eine Straßenbahn abgebildet ist. In diesem Fall muss ein Fahrzeugführer (nur) der Straßenbahn Vorfahrt gewähren. Fehlt eine Beschilderung vollständig, findet auch im Kreuzungs- und Einmündungsverkehr mit Straßenbahnen die Regel "rechts vor links" Anwendung.
    In dem Falle ist eine Straßenbahn genauso an die geltenden Vorfahrtsregeln gebunden, wie alle übrigen Verkehrsteilnehmer.
    Allerdings kommen diese "freien" Regelungen allenfalls in den außenbezirken größerer Städte vor, da der Straßenbahnverkehr in urbahnen Ballungszentren ohnehin einer gezielten und zudem bevorzugten Ampelregelung folgt.


    Also aufgepasst in den Stadtrandgebieten der Großstädte wie Dresden, Leipzig, Hannover oder Karlsruhe - hier kann es Straßenbahnverkehr ohne Ampeln geben.


    MDR-aktuell