L200 als LKW - Unterschiede der Ausführung?

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  • Ich hoffe, ich frage nicht in ein Reizthema hinein, insbesondere weil ich da noch nichts Konkretes darüber gelesen habe, was zumindest aktuell ist.


    Vorab - ich habe noch keinen L200, spiele aber mit dem Gedanken.
    Macht es in der serienmäßigen Einstufung zum LKW einen Unterschied, welche Kabinenausführung man gewählt hat?
    Wird der L200 grundsätzlich als LKW besteuert und auch versichert?
    Ich las mal, dass die Besteuerung von dem Verhältnis Kabinen- zu Ladefläche abhängig ist und das die Einstufung zudem durchaus vom Landkreis bzw. Bundesland abhängig ist. Würde es eine Rolle spielen, wenn ich den L200 über Jägerrabatt kaufe, was im gewissen Sinn eine landwirtschaftliche Nutzung belegt?


    Ich habe mal einen Onlinefragebogen zur Versicherung ausgefüllt. Demnach wurde die Schlüsselnummer (billig) als PKW versichert.
    Meine Fragen beziehen sich auf das aktuelle Modell, den ich dann neu kaufen und zulassen werde.

  • Danke, aber der Artikel ist recht allgemein gehalten und hilft mir speziell im Bezug einen L220 Doka und 181 PS nicht so genau weiter.
    Hinzu kommt noch die Frage, wenn das Teil als PKW versteuert und versichert ist, entfällt dann auch der Nachteil des Sonntagsfahrverbots bei gewerblichen Anhängerbetrieb, auch wenn LKW in den Zulassungspapieren steht?

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