GEZ-Rundfunkgebühr ist verfassungskonform

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  • Rundfunkbeitrag weitgehend verfassungsgemäß


    Das Bundesverfassungsgericht hat die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt für rechtens erklärt. Nur die Regelung für die Zweitwohnung wurde gekippt. Dafür muss nicht mehr extra bezahlt werden. Die Autovermietung Sixt scheiterte in Karlsruhe. Der Beitrag für Unternehmen bleibt. (AZ: 1 BvR 1675/16 u.a.)
    Der Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen verfassungsgemäß. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht. Auch die von Unternehmen abzuführenden Beiträge seien mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Vizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe.
    Beitrag für Zweitwohnung entfällt
    Geändert werden muss allerdings die Regelung für die Zweitwohnung, für die bislang extra gezahlt werden musste. Inhaber mehrerer Wohnungen müssen künftig nur noch für eine Wohnung den Beitrag zahlen.
    Der Gesetzgeber wird vom Gericht aufgefordert, die Gesetzesvorlage entsprechend zu ändern. Das Gericht gibt dafür bis zum 30. Juni 2020 Zeit. Nutznießer dieser Änderung können bis dahin zuviel gezahlte Beiträge zurückverlangen. Stichtag ist der Tag der heutigen Urteilsverkündung. (AZ: 1 BvR 1675/16 u.a.)



    Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben und ist nicht mehr wie die zuvor erhobene Gebühr an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden. Die Sender beriefen sich in ihrer Argumentation hier auf die Statistik, dass in fast allen Haushalten Rundfunkempfangsgeräte stünden.
    Vier Kläger zugelassen
    Karlsruhe hatte vier Verfassungsbeschwerden zugelassen, die von drei Privatleuten und die vom Autovermieter Sixt. Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, dass die für Rundfunkpolitik zuständigen Länder den Beitrag nicht hätten einführen dürfen, weil ihnen dafür die Gesetzgebungskompetenz fehle. Bei der Abgabe handele es sich vielmehr um eine Steuer, für die der Bund zuständig sei.


    Sie halten es auch für verfassungswidrig, dass jeder Haushalt den Beitrag zahlen muss - unabhängig von der Zahl der Personen oder Empfangsgeräte. Sixt stört sich daran, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig wird, für betrieblich genutzte hingegen schon.
    Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2016. Die Leipziger Richter wiesen damals die Revisionen der Kläger zurück und urteilten, dass der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Derzeit liegt die Abgabe für jeden Haushalt bei 17,50 Euro pro Monat.
    Sachsens Regierung sieht mit dem Urteil den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt. Der für Medien zuständige Staatskanzleichef Oliver Schenk sprach von einer Richtungsentscheidung. Indem das Gericht die Rundfunkbeitragspflicht im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar erklärt, beende es eine Diskussion, die von den Gegnern des Rundfunkbeitrages viel zu oft für ihre eigenen Zwecke instrumentalisiert worden sei.
    Sachsen-Anhalts Staats- und Kulturminister Rainer Robra begrüßte das Urteil als langerwartete Klarstellung. Die zu erwartende Finanzierungslücke sagte Robra, die könne nicht allein der Beitragszahler schultern, auch die Rundfunkanstalten müssten einen Sparbeitrag erbringen.


    Beim Rundfunkbeitrag gilt die einfache Regel: eine Wohnung - ein Beitrag. Egal, wie viele TV-Geräte, Radios oder Computer Sie besitzen, seit dem 1. April 2015 beträgt der Rundfunkbeitrag 17,50 Euro im Monat und ist für jede Wohnung nur einmal zu zahlen. Der Beitrag wurde damit von 17,98 Euro um 48 Cent gesenkt. Dies wurde durch die Reform der Rundfunkfinanzierung im Jahr 2013 möglich.
    Die ARD erhielt zuletzt vom Beitrag 12,37 Euro. Das ZDF, das Deutschlandradio sowie die Landesmedienanstalten bekamen zusammen 5,13 Euro.
    Wie es ihrem gesetzlichen Auftrag entspricht, produzieren die ARD-Sender mit ihrem Anteil aus dem Rundfunkbeitrag ein vielfältiges regionales Programmangebot für Hörfunk und Fernsehen, das nationale Erste Deutsche Fernsehen, tagesschau24, ONE, ARD-Alpha, anteilig PHOENIX, KiKA, ARTE und 3sat sowie Videotext- und Onlineangebote.
    Wie viel der monatlichen 12,37 Euro die ARD im Berechnungszeitraum 2015/2016 für die unterschiedlichen Aufgaben im Durchschnitt verwendet hat, ist im angehängten PDF erkennbar.


    Quelle : MDR-Aktuell

  • Das ist für mich komplette Abzocke.
    Man muss sich nur mal überlegen das man in den Zeiten von unbegrenzten Medienzugang von einem total minderwertigen Anbieter gezwungen werden kann ein Produkt zu bezahlen, das man nicht konsumiert. Nur weil man die Möglichkeit hat es zu nutzen? Lächerlich. Dann nehmt mir die Möglichkeit es zu nutzen, ich will es doch gar nicht haben. Nein du musst. Das ist als wenn ich nen Vegetarier zwinge jeden Monat nen Kilo Fleisch zu kaufen. In jedem anderen Genre ist das unvorstellbar was die abziehen.