Fahrerflucht bei Blechschaden straffrei ?

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  • Unfallflucht nach Blechschaden künftig straffrei?


    Der Unfallflucht-Paragraf im Gesetz ist nach Ansicht vieler Experten überholt. Sie wollen deshalb diskutieren, ob Verursacher von Blechschäden zukünftig straffrei bleiben, wenn sie einen Unfall nachträglich melden. Wir haben die wichtigsten Fragen zum Thema Unfallflucht für Sie zusammengestellt.


    Wie ist die aktuelle Rechtslage?


    Hunderttausende Verkehrsteilnehmer in Deutschland werden jedes Jahr nach Unfällen zu Straftätern, weil sie die Unfallstelle vorzeitig verlassen. Nach Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs machen sie sich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig. Auf eine solche Unfallflucht stehen Geld- oder Freiheitsstrafe - und zwar nicht nur, wenn es Verletzte oder gar Tote gab.
    Auch bei Blechschäden drohen Strafe und Fahrverbot, selbst wenn der Verursacher sich später meldet und den Schaden wiedergutmacht. Verkehrsjuristen halten die Vorschriften in ihrer jetzigen Form für überholt. Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar wir nun über eine Reform diskutiert. Bei dem dreitägigen Kongress kommen 2.000 Verkehrsexperten zusammen.


    Wie häufig begehen die Deutschen Unfallflucht?


    Das Statistische Bundesamt erfasst grundsätzlich nur Fälle von Unfallflucht, wenn es zu einem Personenschaden gekommen ist. 2016 haben sich demnach 26.720 Verkehrsteilnehmer schuldig gemacht. Wenn auch Fluchten nach Parkremplern und anderen Blechschäden dazugerechnet werden, schnellt die Zahl in die Höhe: Der Auto Club Europa geht von schätzungsweise 500.000 Fällen pro Jahr aus.


    Was kritisieren Verkehrsjuristen?


    Der Deutsche Anwaltverein sieht das rechtsstaatliche Prinzip verletzt, dass sich niemand selbst belasten muss. Besser wäre aus Sicht der Verkehrsanwälte eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung eines Schadensfalls bei Unfällen. Ein Verstoß dagegen wäre eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann.


    Was sagen Automobilclubs?


    Sowohl ADAC, als auch der Automobilclub Deutschland und der Auto Club Europa sind sich einig: Es sollte künftig keine Strafe mehr geben, wenn nur Sachschaden eingetreten ist und der Verursacher sich nachträglich meldet. Nur wenn der Unfall überhaupt nicht gemeldet wird, sollte Unfallflucht strafbar bleiben. Dann würden sich vermutlich mehr Unfallverursacher nachträglich melden, glauben die Automobilclubs. Eine solche Regulierung bei geringeren Sachschäden würde ihrer Meinung nach auch Polizei und Justiz entlasten.


    Was meinen Polizei-Gewerkschaften?


    Die Gewerkschaft der Polizei findet ebenfalls, dass der Verursacher nicht unbedingt bestraft werden müsse, wenn er den Unfall unverzüglich bei der Polizei anzeigt, alle relevanten Daten zur Verfügung stellt und sich dann nach einem leichten Schadensfall entfernt. Eine Einstufung als Ordnungswidrigkeit reiche aus.
    Die Deutsche Polizeigewerkschaft glaubt wiederum, dass die Ermittlung von Unfallflüchtigen insofern wichtig sein könne, dass man darüber auch jenen Straftätern habhaft werden könnte, die in anderen zivilrechtlichen Prozessen eine Rolle spielten. Sie sieht deshalb keinen unmittelbaren Reformbedarf beim Thema Unfallflucht.


    Was sagt der Präsident des Verkehrsgerichtstags?


    "Wenn nicht das Damoklesschwert der Strafe droht, fahren die Leute einfach weiter", glaubt der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags. "Das würde unserer Rechtsordnung nicht gut tun." Man solle deshalb am Grundprinzip festhalten, "dass Unfallbeteiligte, soweit es sich um einen nennenswerten Schaden handelt, am Unfallort bleiben müssen, um die Aufklärung zu ermöglichen".
    Verursacher weniger bedeutender Schäden sollten die Chance bekommen, "straffrei zu bleiben, wenn sie sich später melden und die Verantwortung übernehmen."


    Welche Themen stehen noch auf der Agenda?


    Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar soll auch über automatisiertes Fahren und höhere Bußgelder diskutiert werden. Auf der Tagesordnung steht zudem die Frage, wie sich der Konsum von Cannabis auf die Fahreignung auswirkt. Weitere Themen sind die Ansprüche Schwerverletzter infolge von Unfällen.


    KfZ-Betrieb.de (dpa)

    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man Recht haben und doch ein Idiot sein kann ;) :omg