Schwarzfahren soll nicht mehr Strafbar sein

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  • ÖPNV soll sich besser schützen
    Richterbund stellt Schwarzfahren als Straftat in Frage


    Dass Männer aus dem offenen Vollzug in der JVA Plötzensee entwichen, die Geldstrafen nicht bezahlt hatten, befeuert auch die Diskussion über den Sinn und Unsinn von Gefängnisstrafen für Schwarzfahrer. Der Deutsche Richterbund sieht die BVG in der Verantwortung.
    Der Deutsche Richterbund hat das Schwarzfahren als Straftatbestand in Frage gestellt.
    Die Gerichte könnten deutlich entlastet werden, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, am Donnerstag im rbb. Die Berliner Justiz werde in jedem Jahr mit 40.000 Schwarzfahrten befasst, zugleich gebe es eine erhebliche Personalknappheit - das passe einfach nicht zusammen. Die Berliner Verkehrsbetriebe BVG seien in der Lage, sich besser gegen Schwarzfahrer zu schützen, betonte Gnisa. "Sie tun das aber nicht, sparen Geld - und dann soll es der Staat letztendlich mit seiner Strafjustiz richten. Ich halte das nicht für richtig", sagte Gnisa deutlich.


    Gefängnisstrafe für Wiederholungstäter


    Ein Ärgernis ist seit langem vor allem der Umstand, dass Wiederholungstäter bei nicht bezahlten Strafen ins Gefängnis kommen können.
    Das so genannte Erschleichen von Leistungen nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches wird mit bis zu einem Jahr bestraft, betrifft in der Regel aber nur Wiederholungstäter, also Menschen, die binnen zwei Jahren mindestens drei Mal erwischt werden und die Strafe nicht bezahlen können oder wollen.



    Forderungen nach einer Streichung des Straftatbestands des Schwarzfahrens gibt es schon länger. Im September erhob ihn der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Auch er argumentierte mit Entlastungen von Polizei und Justiz. Normales Schwarzfahren sollte seiner Meinung nach künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.


    Diskussion wird durch Plötzensee-Posse befeuert


    Befeuert wird die Debatte durch die jüngsten Ausbrüche und Entweichungen von neun Gefangenen aus der Berliner Justizvollzugsanstalt Plötzensee. Fünf entwichen aus einem offenen Vollzug mit geringen Sicherheitsstandards, in dem sie Ersatzfreiheitsstrafen verbüßten. Diese wird verhängt, wenn Täter Geldstrafen - etwa wegen Schwarzfahrens - nicht zahlen.
    Nach Angaben des Linken-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg sind in Berlin rund zehn Prozent der Berliner Haftplätze mit "Ersatzstraflern" belegt. Das belegen auch Zahlen der Justizverwaltung: Demnach verbüßten am 27. Dezember 2.869 Menschen eine Freiheitsstrafe - davon 299 eine "Ersatzfreiheitsstrafe". Laut Schlüsselburg ist ein Großteil davon Schwarzfahrer. "Jeder Haftttag kostet rund 140 Euro", stellte Schlüsselburg fest.


    MSN-News

  • Und als nächstes wird dann Ladendiebstahl aus dem Strafgesetzuch gestrichen, schließlich können sich die Händler besser gegen Diebstahl schützen, "tun das aber nicht, sparen Geld - und dann soll es der Staat letztendlich mit seiner Strafjustiz richten."


    Und danach ist dann Einbruch straffrei, schließlich können sich Wohnungs-/Hausbewohner besser gegen Einbrecher schützen, "tun das aber nicht, sparen Geld - und dann soll es der Staat letztendlich mit seiner Strafjustiz richten."


    :knock

  • Am besten lasst doch alles abschaffen und jeder macht seine Gesetze selbst. :omg


    PS: wie weit ich den doofen Bericht gelesen habe, bis ich gerafft hab das es um Züge statt Autos geht. :lool

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