Garantie im Allgemeinen

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    Erstzulassung: 04/17
    Ausstattungsvariante: Inform
    Karosserieform:
    Motorvariante: 1.0
    Getriebevariante:
    Kilometerstand: 200



    Hallo Liebe Mitsubishi-Gemeinde,


    ich habe da mal eine generelle Frage zur Werksgarantie.
    Nehmen wir an ich hätte einen Schaden, der nicht eindeutig unter die Garantie fällt.
    Liegt es im Interesse der Fachwerkstatt/Mitsu-Händlers alles über die Werksgarantie abzuwickeln oder ist es für die Werkstatt generell angenehmer wenn die Kosten der Kunde trägt.


    Würde mich wirklich brennend interessieren.


    Grüße
    Ben

  • Was ist das denn für eine Frage?


    Garantiefall= Werkstatt/Mitsubishi zahlt
    Kein Garantiefall= Kunde zahlt
    Ansonsten Kulanzantrag


    War schon immer so, wird auch immer so bleiben bei ALLEN Automarken.

  • Welche Abwicklung ist für ein Autohaus einfacher, Garantiefall (Antrag bei Hersteller usw) oder den Kunden bezahlen lassen. Manche stellen sich gerne quer wenn es über Garantie etwas geregelt werden soll und manche drücken alle Augen zu und lassen es über die Garantie laufen. Ich denke in diese Richtung war die Frage oder?

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