Darf man hier parken?

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  • Ich frage mich schon seit Längerem ob man vor diesen Glascontainern parken darf. Ich habe die Örtlichkeit einmal aus relevanten Blickwinkeln fotografiert.




    Mal ein paar Fakten:
    > An den Containern stehen keine Leerungszeiten.
    > Die Container stehen auf dem Fußweg, wenn man den so nennen kann, da sehr breit. Also durchgezogener Bordstein.
    > Eine mögliche Befüllung des Containers könnte auch von der Gehwegseite erfolgen. Also würde das nahe Parken am Container dies nicht verhindern.
    > Eine Leerung des Containers wäre über die Zufahrt des abgesenkten Bordsteins möglich. Da wo der gelbe Opel übrigens rechtswidrig steht. ;) Da verteilen die Politessen Zettelchen.


    Ich habe leider noch nie gesehen wie die Container geleert wurden. Ob die da über die Fahrzeuge gehoben werden? :Yp
    Oft wird der Platz direkt vor den Containern von Autos nicht beparkt. Vielleicht aus Unsicherheit. Aber durch den Parkplatzmangel ist man oft versucht sich dort hinzustellen. Wird auch hin und wieder praktiziert.


    Ich fand bisher keine rechtliche Grundlage für diesen Fall in Verbindung mit der örtlichen Gegebenheit. Nur, wenn es Einbuchtungen extra für die Container gab, oder diese vor dem Bordstein, also auf der Straße, standen. Dann ist es klar, dass man sich nicht davor stellen kann. Wäre ja wie Parken in der zweiten Reihe und man würde den Verkehrsraum verengen.


    Wäre über fachlichen Input dankbar. :TT

    2,5l V6 Galant Avance Kombi, 180 PS, Bj. 2000 - Familienwagen -
    3,0l V6 24 V Sigma, 205 PS, Bj. 1994 - Sommerwagen -
    1,6l Space Star Avance, 98 PS, Bj. 2002 - Daily -

    1.5l Lancer Combi, 83 PS, Bj. 1988 -Oldtimer-

    1,6l Colt GLX, 90 PS, Bj. 1996 - Gokart -


  • > Eine Leerung des Containers wäre über die Zufahrt des abgesenkten Bordsteins möglich. Da wo der gelbe Opel übrigens rechtswidrig steht. ;) Da verteilen die Politessen Zettelchen.



    Ein Leerung über den Gehweg ist nicht möglich, da die Gehwege nur bis max. 2,8 t belastbar sind.(Anlage 2 lfd. Nr. 74 sowie Anlage 3 lfd. Nr. 10 StVO)


    lizensierter Mitsubishi Old Boy



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  • Also nach §12 StVO sehe ich keinen Grund warum du dort nicht parken darfst.


    Ist die Straße mehr als 5 m breit? Also stehen die Container so weit von der gegenüberliegenden Einfahrt weg, dass das Auto dann nicht im 5m Bereich steht? Das wäre das einzige, was man heranziehen könnte.


    §12 Abs. 3:
    Das Parken ist unzulässig [Parken gilt alles über 3 min halten]
    1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,[...]


    Damit nicht nur die Entfernungen links und rechts der Einfahrt gemeint (damit steht der silberne Fabia übrigens ebenfalls rechtswidrig), sondern durchaus auch gegenüber.


    Ansonsten sehe ich keinen Grund da nicht zu parken. Außer die Sorge, dass die Abholer schmerzfrei sind und die Conainer übers Auto rausholen (geht, die Schwenkarme der LKWs die die Dinger abholen sind sehr sehr lang). Mir wäre die Gefahr zu groß dass da was passiert.


    Ansonsten ganz einfacher weg: Beim Ordnungsamt nachfragen und ggf. beschweren, dass nicht ausreichend markiert ist. :nick

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