Kommt die blaue Umweltplakette ?

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  • Kommt die blaue Plakette nun doch ?


    Stuttgart verhängt ab 2018 ein Fahrverbot für viele Dieselfahrzeuge. Das hat die grün-schwarze
    Landesregierung beschlossen. News und Infos zur blauen Plakette!
    Stuttgart verbannt ab 2018 bei Feinstaubalarm ältere Diesel aus Teilen der Innenstadt. Zur Ver-
    besserung der stark mit Feinstaub belasteten Luft in der baden-württembergischen Landeshauptstadt
    verhängt die grün-schwarze Landesregierung dann Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, die die Euro-
    Norm 6 nicht erreichen. Dann werden besonders belastete Straßen für solche Diesel gesperrt.
    Dies hat die Landesregierung am 21. Februar 2017 mitgeteilt. Land und Stadt sind in der Pflicht, dem
    Verwaltungsgericht Stuttgart bis Ende Februar zu erklären, wie sie die Luft nachhaltig verbessern
    wollen. Die Feinstaubwerte sind in der Landeshauptstadt deutlich zu hoch.



    Laut Umweltbundesamt hielt Stuttgart 2016 den Negativrekord für schlechte Luft in Deutschland.
    So wurden in der Straße Am Neckartor durchschnittlich 82 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter
    gemessen, an 35 Tagen wurden sogar Spitzenwerte von mehr als 200 Mikrogramm notiert. Auch
    auf der Hohenheimer Straße lag die Durchschnittsbelastung bei 76 Mikrogramm/Kubikmeter, die
    200er-Marke wurden in zehn Stunden übertroffen. Gesetzlich erlaubt ist ein Wert von 40 Mikro-
    gramm pro Kubikmeter.


    Umweltbundesamt fordert blaue Plakette


    Anlässlich des jetzt verkündeten Fahrverbots erneuerte Regierungschef Kretschmann seine For-
    derung zur Einführung der blauen Plakette auf Bundesebene als "das wirksamste Instrument der
    Luftreinhaltung". Das habe ein Gutachten gezeigt. Für die blaue Plakette gibt es allerdings bislang
    keine Mehrheit auf Bundesebene. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) lehnt es ab, mit einer
    neuen Plakette Dieselfahrzeuge aus den mit Stickoxiden und Feinstaub belasteten Innenstädten
    auszusperren. Das Umweltbundesamt wiederum stützt die Forderung nach einer blauen Plakette.
    Es macht Diesel-Pkw für die hohe NOx-Belastung in Ballungszentren verantwortlich.


    Die blaue Plakette ist in Deutschland umstritten. Sie wurde im August 2016 vom Bundesumwelt-
    ministerium zunächst auf Eis gelegt. Das viel diskutierte Abzeichen sollen nur Fahrzeuge erhalten,
    die so sauber sind, dass sie die Euro-6-Norm erfüllen. Vor allem älteren Dieselfahrzeugen könnte
    damit die Einfahrt in Umweltzonen untersagt werden. Diesel gelten als Hauptverursacher der
    Luftverschmutzung mit Stickoxiden.


    Könnte die blaue Plakette kommen?


    Das ist weiterhin nicht zu sagen, die Befürworter geben auch nach der Niederlage vor den
    Länder-Verkehrsministern nicht auf. Állerdings gibt das Fahrverbot in Stuttgart den Befürwortern
    neuen Schwung. Weiter arbeitet eine Arbeitsgruppe der Verkehrsministerkonferenz an Alternativ-
    vorschlägen. Den ursprünglichen Plänen zufolge sollten schon 2017 erste blaue Zonen aus-
    gewiesen werden.


    Was genau ist die blaue Plakette?


    Nach den Plänen von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sollte eine blaue Plakette
    als Ergänzung zu den bereits vorhandenen roten, gelben und grünen Plaketten eingeführt werden.
    Nur Pkw, die die Schadstoffnorm Euro 6 erfüllen, sollten den blauen Sticker bekommen und dürften
    dann in die von Städten und Kommunen ausgewiesenen blaue Zonen einfahren. Das sind die
    meisten Benziner und alle Elektroautos. Rund 13 Millionen Diesel wären aber ausgesperrt – da-
    runter auch fast neue Autos, die erst 2015 mit der Euro-5-Norm gekauft wurden.


    Was heißt das für Dieselfahrer?


    Vorerst bleibt es bei den bestehenden Plaketten und Einfahrregeln für die Umweltzonen, rot, gelb
    und grün – mit Ausnahme von Stuttgart. Nun hängt es von den möglichen Alternativvorschlägen
    zum Senken der Stickoxid-Emissionen ab, ob es neuen Aufwind für die blaue Plakette gibt oder
    die Pläne entgültig begraben werden. Allerdings deutet sich an, dass die besten Zeiten für Diesel
    in Deutschland vorüber sind.


    Wo liegt das Umweltproblem?


    Hintergrund des Ganzen ist die anhaltend hohe Stickoxidbelastung in zahlreichen deutschen
    Städten und Ballungsgebieten, die bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutsch-
    land ausgelöst haben. Die Bundesregierung steht unter enormem Druck, etwas für die Sauberkeit
    der deutschen Luft zu tun – vor allem nach dem VW-Abgasskandal. Nur mit der Plakette könnten
    Städte Fahrzeuge mit hohem Stickoxidausstoß aus stark belasteten Gebieten fern halten, arguen-
    tiert der BUND.


    Wer ist dagegen und warum?


    Besonderen Widerstand gegen die blaue Plakette leistet das CSU-geführte Bundesverkehrsminist-
    erium. Ressortchef Dobrindt vertritt die Auffassung, es sei wirkungsvoller, bei Fahrzeugen anzu-
    setzen, die sich ständig im Stadtverkehr befinden, etwa Taxen, Busse oder Behördenfahrzeuge.
    Dies diene der Reduzierung von Stickoxiden mehr als ein Einfahrverbot. Skepsis bis Ablehnung
    kam vom Automobilverband VDA sowie Wirtschafts- und Verkehrspolitikern aus verschiedenen
    Fraktionen. Doch auch Umweltverbände und der ADAC halten die blaue Plakette für falsch. Sie
    fordern, dass der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge dauerhaft gesenkt wird – und zwar in der
    Realität und nicht nur auf dem Papier. Wären die Autos auf der Straße so sauber wie auf dem
    Prüfstand, wäre die Luftverschmutzung deutlich geringer, so ihr Argument.


    Würden Städte und Kommunen blaue Zonen ausweisen?


    Durchaus denkbar. Remo Klinger von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist sicher: Sollte die
    Bundesregierung die Umweltplakette per Verordnung erlassen, würden Kommunen sie auch
    einführen. Städte wie München oder Berlin warnten jedoch vor "sozialer Härte" bei der Einführ-
    ung eines solchen Aufklebers. Es bedürfe Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen. Beispiels-
    weise für Anwohner oder Betriebe, hieß es aus den Verwaltungen.


    Würden komplette Innenstädte gesperrt?


    Wohl kaum, heißt es auch aus dem Bundesumweltministerium. Dessen Chefin, Barbara
    Hendricks, sagt: Es werde nicht so sein, "dass plötzlich 13 Millionen alte Diesel aus den Innen-
    städten ausgesperrt werden." Eine Möglichkeit wäre, die neuen Fahrverbots-Zonen kleiner zu
    gestalten als die schon existierenden Umweltzonen, die nur mit grüner Plakette befahren
    werden dürfen. Jede Stadt oder Gemeinde bestimme selbst, wann und ob sie derartige Gebiete
    ausweise. Wahrscheinlich ist, dass nur einige Straßenzüge, in den die Stickoxidbelastung
    besonders hoch ist, zu blauen Zonen erklärt werden.


    Hätten alte Diesel mit Partikelfilter eine Chance auf die blaue Plakette?


    Nein, nur Diesel der Klasse Euro 6 bekämen eine blaue Umweltplakette, dafür ist aber eine
    aufwendige Abgasreinigung nötig, ein Partikelfilter genügt nicht. Dennoch ist dessen Nachrüst-
    ung sehr sinnvoll, da die Abgase mit Filter deutlich sauberer sind als ohne. Wer vorher eine
    gelbe Plakette für sein Dieselfahrzeug hatte, bekommt mit Filter eine grüne - und kann somit
    auch in die Umweltzonen einfahren. Doch mittlerweile ist die Förderung für ein Nachrüsten
    mit Partikelfilter ausgelaufen, der Bundeshaushalt sieht für 2017 keine weiteren Fördermittel
    mehr vor. Zuletzt hatte der Bund den Umbau mit 260 Euro gefördert, doch die Nachfrage
    danach war äußerst zögerlich geblieben.


    Wäre eine blaue Plakette überhaupt erlaubt?


    Dem Münchner Anwalt Markus Klamert zufolge hätten bei einem Einfahrverbot in Innenstädte
    Besitzer von Euro-5-Dieseln möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Autoher-
    stellern oder Autoverkäufern. Ein Anspruch bestehe aber nur, "wenn Hersteller oder Händler zum
    Zeitpunkt des Verkaufs hätten wissen können oder müssen, dass eine blaue Plakette kommt und
    welche Folgen sie haben würde." Anwalt Klamert zufolge könnte damit ein sogenannter enteig-
    nender Eingriff vorliegen. Das sei der Fall, "wenn der Wert oder die Nutzbarkeit des Pkw durch die
    neue Norm deutlich geschmälert wird". Somit käme eine staatliche Entschädigung infrage. Der
    enteignende Eingriff sei gegenüber dem Wohl der Allgemeinheit aber abzuwägen.


    Wie ist die Lage in den anderen EU-Ländern?


    Kaum ein Trost ist, dass Deutschland nicht allein ist mit seiner zögerlichen Haltung bei der Stickoxid-
    reduzierung. Laut Mitteilung der EU-Kommission haben 17 Mitgliedstaaten seit 2010 Grenzwertüber-
    schreitungen gemeldet, unter anderem seien gegen Großbritannien, Portugal, Italien, Spanien und
    Frankreich Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.


    Quelle : dpa/Reuters/brü/mas/cr

  • Kommt bald das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge?


    Dicke Luft in vielen deutschen Großstädten: Schon lange wird deshalb über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge diskutiert. Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs könnte nun Signalwirkung haben.


    In deutschen Großstädten rücken Fahrverbote für Fahrzeuge mit Dieselmotoren näher. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verpflichtete in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss den Freistaat Bayern, bis zum Ende dieses Jahres ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote in München vorzulegen. In dem Konzept soll festgelegt werden, auf welchen Straßen und zu welchen Zeiten Ausnahmen möglich sind. Gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes sind keine Rechtsmittel gegeben.


    Über die Luftreinhaltung in München wird seit längerem eine juristische Auseinandersetzung zwischen dem Freistaat Bayern und Umweltverbänden geführt. Vor allem an zwei Stellen – der Landshuter Allee und am Stachus – überschreitet die Belastung mit Stickstoffdioxid die gesetzlichen Vorgaben. Das Verwaltungsgericht München verpflichtete 2012 den Freistaat, den Münchner Luftreinhalteplan so zu ändern, dass die Grenzwerte „schnellstmöglich“ eingehalten würden; dieses Urteil ist rechtskräftig.


    Danach wurde unter anderem eine Tempobeschränkung an der Landshuter Allee eingeführt; eine Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte konnte dadurch nicht erreicht werden. Das Verwaltungsgericht München setzte in einer weiteren Entscheidung im Juni 2016 auf Betreiben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) dem Freistaat eine Frist von einem Jahr, seine Anstrengungen zur Luftreinhaltung zu verstärken. Dem Freistaat wurde ein Zwangsgeld angedroht; dagegen legte der Freistaat Beschwerde ein, über die jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied.


    Über die Beschwerde wurde im vergangenen Monat mündlich verhandelt. Dabei stellte der 22. Senat des Verwaltungsgerichtshofes klar, dass nach seiner Auffassung Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nicht zu vermeiden seien, um die Belastung mit Stickstoffdioxid zu reduzieren. Allerdings gebe es noch rechtliche Hürden für den Erlass solche Fahrverbote. Der 22. Senat hält dennoch ein Handeln der Umweltbehörden schon jetzt für geboten. In seinem Beschluss wird ausgeführt, dass der Freistaat verpflichtet sei, konkret und zeitnah Fahrverbote vorzubereiten.



    Dilemma für Kommunen


    Der Deutsche Städtetag sah sich am Mittwoch durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in der Einschätzung bestätigt, dass es in absehbarer Zeit in Großstädten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben werde. Der Bund müsse eine Regelung für eine „Blaue Plakette“ finden, um die Kontrollen von Fahrverboten zu erleichtern und den Einsatz emissionsarmer Dieselfahrzeuge zu fördern. Notwendig seien Ausnahmen für Lieferfahrzeuge, Rettungswagen und Taxis sowie ein Förderprogramm für eine Umrüstung des öffentlichen Nahverkehrs. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, sprach von einem „echten Dilemma“, in dem sich die Kommunen befänden: Sie müssten die Gesundheit ihrer Bürger schützen und zugleich darauf bedacht sein, dass die Innenstädte nicht durch Fahrverbote lahmgelegt würden.


    In dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes geht es um die Belastung mit Stickstoffdioxid; zur Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte sind nach Auffassung des 22. Senats keine gesonderten Maßnahmen geboten. Im Nachbarland Baden-Württemberg steht die Belastung mit Feinstaub im Mittelpunkt. Die schwarz-grüne Landesregierung hat dort beschlossen, dass vom nächsten Jahr an bei Feinstaubalarm für Diesel-Fahrzeuge, deren Motoren die Euro-6-Norm nicht erfüllen, Fahrverbote im Stuttgarter Talkessel sowie in Feuerbach und Zuffenhausen gelten sollen.


    Die DUH warnte am Mittwoch vor dem Kauf von Dieselfahrzeugen. Es sei zu erwarten, dass in München auch Fahrverbote für Fahrzeuge der Euro-6-Norm eingeführt werden müssten. Nach Messungen der DUH seien gegenwärtig angebotene neue Diesel-Fahrzeuge nicht sauberer als ältere Fahrzeuge. Die Wahrscheinlichkeit sei sehr groß, dass auch solche Fahrzeuge in Städten zu Zeiten, in denen die Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten würden, nicht mehr einfahren dürften, sagte der DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.


    Quelle: http://www.faz.net/aktuell/pol…cken-naeher-14904216.html



    Ich feier ab! :lool Ich glaub man kann im Münchner Raum bald Dieselfahrzeuge zu Schnäppchenpreisen erwerben. :rolleyes

    2,5l V6 Galant Avance Kombi, 180 PS, Bj. 2000 - Familienwagen -
    3,0l V6 24 V Sigma, 205 PS, Bj. 1994 - Sommerwagen -
    1,6l Space Star Avance, 98 PS, Bj. 2002 - Daily -

    1.5l Lancer Combi, 83 PS, Bj. 1988 -Oldtimer-

    1,6l Colt GLX, 90 PS, Bj. 1996 - Gokart -