StVO vs. ECE Zulassung / E zeichen

März 2024 - Hier gewinnt ihr einen Dakar-Gewinner - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
  • Mahlzeit...



    Was gilt, wenn das eine dem anderen widerspricht?
    Die StVO oder die europaweit gültige ECE Zulassung in Form eines zugelassenen teiles mit E1 prüf Zeichen?


    Explizit bezieht sich die Frage auf Pauls hypothetische Philips ultinon 3000k xenon Brenner.
    Welche mit einer ECE Zulassung in Form eines E Prüf Zeichens geliefert werden.
    Die ECE Zulassung seitens Philips für xenon Abblendlicht ist auch bestätigt (leider nur in einen nicht handfest vorzeigbarem Support chat), es sei also keine fake.
    Direkt beim KBA wurde die Zulassung auch hinterfragt, jedoch gab's nur als Antwort "e Zeichen ist als europaweit gültige ECE Zulassung anzusehen, weitere Infos dürfen Sie zu den Teilen nicht geben da die Rechte der Unterlagen beim Hersteller liegen und man sich an diesen wenden solle"


    Die Zulassung wurde seitens des KBA Deutschland erteilt (E1 sagt die 1 aus das die Zulassung aus Deutschland kommt) und es sollte ja davon auszugehen sein, das sowohl das KBA und ein namhafter Hersteller wie philips in zulassungsfragen vernünftig arbeiten.


    Aaaaber, laut StVO ist als frontlicht nur weiß zugelassen. Jedoch haben sie trotz ihres gelben Lichtes eine EU weite Zulassung.


    Die entsprechenden Brenner wurden auch schon (im unverhältnismäßig zustand) zwei DEKRA Prüfer (unabhängig voneinander in verschiedenen prüfstationen unter die Nase gehalten. Jedesmal die Antwort "hat e-zeichen Bau ein" beim Hinweis das die gelb leuchten wurde trotzdem gesagt "e Zeichen also zugelassen, bau ein"


    Was ist nun höher anzusiedeln? StVO oder EU Zulassung?


    Da Paul letztens in eine allgemeine Verkehrskontrolle geriet, stellte er damit selbst die Herrn der Polizei vor ein unlösbares Problem.


    Ärger gab's kein, und im Zweifelsfall hat Paul vor Ort sich darauf geeinigt "Bau ich fix weiße ein"
    Die Herren der Rennleitung begutachteten auch die gelben Brenner und verglichen sie auch mit den Standart philips Brennern, und stellten fest "joar, bis auf Farbe und Artikel Nummer 100% identisch und optisch als alles echt und original zu erkennen"


    Mängelschein o.ä. gabs nich. Da sie in diesem Falle selber nich 100%ig sicher wie sich das in dem Falle mit dem widersprüchlichen verhält.

  • Auch wenn du mehrfach einen Beitrag zur StVO eines anderen Forums verlinkt hast, meinst du wohl die StVZO. Die ist seit 2007 weitgehend durch die FZV ersetzt worden, gilt aber teilweise noch.


    Wenn es um das ECE-Prüfzeichen geht, regelt die Anwendung auch heute noch § 21a der StVZO.



    Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, steht demnach der Verwendung solcher Teile - sofern sie natürlich für das Fahrzeug vorgesehen sind und sonstige Bedingungen erfüllt werden (z.B. automatische Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage bei Xenon) - nichts im Wege.


    Polizisten müssten die Regelung mit den E-Zeichen eigentlich kennen.

    Man lebt nur kurz und einmal!

    Der aktuelle Fuhrpark:
    Mitsubishi Galant E30 2.0 GLSi deluxe / Sigma 24V / MB E350 CDI Coupé AMG-Line / SLK200

  • ...
    Aaaaber, laut StVO ist als frontlicht nur weiß zugelassen. Jedoch haben sie trotz ihres gelben Lichtes eine EU weite Zulassung.
    ...


    "Weiß" ist ja auch keine wirklich sichere Aussage.
    Die wenigsten normalen Glühbirnen haben rein-weißes Licht, und schlagen eher ins Gelbliche.


    Ohne explizite Angaben der begrenzenden Farbtemperaturwerte in Kelvin kann man sich ja nur auf die E-Kennzeichen verlassen (zumindest bei in Europa produzierten Teilen :TT ).

  • Dieses Thema enthält 7 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.