KFZ-Steuererhöhung für SUV ohne 4 WD

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  • KFZ-Steuererhöhung für SUV ohne 4 WD


    Die Bundesregierung plant zum 1.Juli 2016 eine drastische Steuererhöhung für SUVs, die über keinen Allradantrieb verfügen. Eine Sonderklausel der "Abgabenberechnung für Zulassungsfähige KFZ innerhalb der BRD" von 1957 ermöglicht die Anhebung des Steuersatzes auf das DREIFACHE, wenn ein Fahrzeug "durch weglassen wichtiger Typmerkmale, die zur Zweckentfremdung führen" verändert wird. Da bei einem Geländefahrzeug ein Allradantrieb üblich ist, entsteht durch dessen Weglassen eine Zweckentfremdung, die dann zum erhöhten 3-fachen Steuersatz führt!
    Es gibt jedoch einen Trick, wie diese Steuererhöhung umgangen werden kann:
    Durch Ummeldung des Allradlosen SUVs vom normalen KFZ zum "Sonderfahrzeug für Agrarbetrieb" - dadurch wird die Steuer sogar billiger, allerdings muss die Höchstgeschwindigkeit dann auf 10km/h gedrosselt werden. Aber das macht nichts, wer in der Großstadt zur Rush-Hour unterwegs ist, erreicht meist nichtmal die möglichen 10km Höchstgeschwindigkeit pro Stunde!
    Also alles halb so schlimm oder?


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