Hat das Überbrücken des Handbremssignals von einem Autoradio Versicherungstechnische und/oder rechtliche Konsequenzen?

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  • Hi, hab ein Pioneer Navi im Auto und man findet bei Google ja recht schnell, dass man das Handbremskabel einfach an Masse anschließen muss und dann immer Bild hat. Rechtlich mach ich mir nicht so viele Sorgen, denn welcher Polizist kontrolliert bei der Fahrzeugkontrolle ob das Kabel richtig angeschlossen ist.


    Wie ist es aber bei einem schwereren Unfall und der Gutachter stellt fest, dass dieses Kabel eben so angeschlossen wurde. Kann alleine das Konsequenzen haben (z.B. Teilschuld oder Versicherung fordert ein Teil des Geldes zurück) oder muss erst nachgewiesen werden, dass ich wirklich geschaut habe? Denn nur weil ichs überbrückt habe, heißt das ja nicht, dass ich dauernd DVD schaue. Konkret mach ichs eher für Mitfahrer, weil da auch oft Kinder dabei sind. Und selbst dann wird es kaum zum Einsatz kommen, aber es wäre halt dann möglich.


    Wisst ihr was dazu?

  • Meines Wissens mach muss überhaupt nachgewiesen werden das der Unfall überhaupt deswegen passiert ist. Es reicht nicht einfach aus das die sagen: "War aber angeschlossen. "

  • Ich würde mir nur Gedanken machen, wenn die Polizei nach einem schweren Unfall eine DVD in deinem Radio finden. Btw, so gut wie jeder klemmt das Signal auf Masse. Nicht nur weil man dann DVD während der fahrt schauen kann sondern einfach wegen der Bequemlichkeit, nicht die komplette Schaltkulissen Verkleidung ausbauen zu müssen.

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