Nachfolgend habe ich einige grundlegende wartungstechnische Informationen, die, basierend auf den jeweiligen Motortyp, zutreffend und erforderlich sind zusammengestellt:
Ottomotoren:
1.1 L / 1.3 L / 1.5 L 3A90/4A90/4A91
Prüfung des Ventilspiels alle 100.000 km
Prüfung des Ventilspiels alle 20.000 km bei Fahrzeugen mit LPG- oder CNG Gasanlage
Kraftstofffilterwechsel alle 10 Jahre oder 160.000 km
1.5 L 4G15 Turbo
Motoröl- und Ölfilterwechsel alle 6 Monate oder 10.000km
Keine Ventilspielprüfung erforderlich (hydraul. Ventilspielausgleich)
Zahnriemenwechsel alle 5 Jahre oder 100.000 km
1.3 L / 1.6 L 4G13 / 4G18 MPI
Motoröl- und Ölfilterwechsel alle 12 Monate oder 15.000km
Keine Ventilspielprüfung erforderlich - nur bei Motoren mit hydraul. Ventilspielausgleich
Zahnriemenwechsel alle 6 Jahre oder 90.000 km
2.0 L 4G63 MPI
Motoröl- und Ölfilterwechsel alle 12 Monate oder 15.000km
Keine Ventilspielprüfung erforderlich (hydraul.Ventilspielausgleich)
Zahnriemenwechsel (Steuerriemen und Ausgleichswellen-Steuerriemen) alle 6 Jahre oder
90.000 km
2.4 L 4G69 MIVEC
Motoröl- und Ölfilterwechsel alle 12 Monate oder 15.000km
Prüfung des Ventilspiels alle 15.000km
Zahnriemenwechsel alle 6 Jahre oder 90.000 km
3.5 L 6G74 GDI
Zahnriemenwechsel alle 6 Jahre oder 90.000 km
Keine Ventilspielprüfung erforderlich (hydraul. Ventilspielausgleich)
Kraftstofffilterwechsel alle 10 Jahre oder 150.000 km
3.8 L 6G75 MIVEC
Motoröl- und Ölfilterwechsel alle 12 Monate oder 15.000km
Prüfung des Ventilspiels, nur Einlassventile alle 45.000km
Kraftstofffilterwechsel alle 10 Jahre oder 150.000 km
Luftfilterwechsel alle 3 Jahre oder 45.000 km
Zahnriemenwechsel alle 6 Jahre oder 90.000 km
Dieselmotoren:
1.9 L F8QT / F9Q
Motoröl- und Ölfilterwechsel alle 12 Monate oder 15.000 km
Kraftstofffilterwechsel alle 24 Monate oder 30.000 km
Zahnriemenwechsel alle 6 Jahre oder 90.000 km
Ventilspiel nur bei Bedarf zu überprüfen
1.5 L DI-D OM639
Motoröl- und Ölfilterwechsel alle 12 Monate oder 20.000 km
Prüfung des Ventilspiels alle 100.000 km
Kraftstofffilterwechsel alle 48 Monate oder 60.000 km
2.0 L DI-D BSY
spezielle Kühlflüssigkeit verwenden (VW-Spezifikation TL VW 774 F (Lila))
spezielles Motoröl: (muss eine der folgenden Spezifikationen erfüllen)
VW505.01 (spezielles Motorenöl, das ausschließlich für Pumpe-Düse-Dieselmotoren eingesetzt wird, ohne verlängerte Wartungsintervalle)
VW506.01 (höherwertiges Motorenöl für Pumpe-Düse-Dieselmotoren mit verlängerten Wartungsintervallen, die beim Grandis/Outlander keine Anwendung finden)
VW507.00 (höherwertiges Motorenöl für Pumpe-Düse-Dieselmotoren mit und ohne Partikelfilter und verlängerten Wartungsintervallen, die beim Grandis keine Anwendung finden)
Motorölablass-Schraube erneuern
Zahnriemenwechsel alle 8 Jahre oder 120.000 km
Keine Ventilspielprüfung erforderlich (hydraul. Ventilspielausgleich)
2.5 L TD 4D56 Intercooler EURO 3
Motorölwechsel alle 6 Monate oder 7.500 km
Ölfilterwechsel alle 12 Monate oder 15.000km
Luftfilterwechsel alle 24 Monate oder 30.000 km
Kraftstofffilterwechsel alle 24 Monate oder 30.000 km
Wechsel Kühlflüssigkeit alle 48 Monate oder 60.000 km
Prüfung des Ventilspiels alle 15.000km
Zahnriemenwechsel (A und B) alle 6 Jahre oder 90.000 km
2.5 L DI-D 4D56 EURO 4 mit Common Rail System
Motoröl- und Ölfilterwechsel alle 12 Monate oder 20.000 km
Luftfilterwechsel alle 24 Monate oder 40.000 km
Kraftstofffilterwechsel alle 24 Monate oder 40.000 km
Wechsel Kühlflüssigkeit alle 48 Monate oder 80.000 km
Prüfung des Ventilspiels alle 40.000km
Wechsel der Einspritzleitungen (1 - 4) erstmals bei 240.000 km
d.h. jede Einspritzleitung kann max. bis zu fünfmal ein – und ausgebaut werden
Zahnriemenwechsel (A und B) alle 5 Jahre oder 100.000 km
3.2 L DI-D 4M41 EURO 3
Motoröl- und Ölfilterwechsel alle 12 Monate oder 15.000 km
Prüfung des Ventilspiels alle 15.000km
Kraftstofffilterwechsel alle 24 Monate oder 30.000 km
3.2 L DI-D 4M41 EURO 4 mit Common Rail System
Motoröl- und Ölfilterwechsel alle 12 Monate oder 15.000 km
Prüfung des Ventilspiels alle 30.000km
Kraftstofffilterwechsel alle 24 Monate oder 30.000 km
Wechsel der Einspritzleitungen (1 - 4) erstmals bei 180.000 km
d.h. jede Einspritzleitung kann max.bis zu fünfmal ein – und ausgebaut werden