Dashcam´s und der Datenschutz

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  • Sogenannte Dashcam´s werden ja immer beliebter, auch ich habe seit ein paar Wochen eine Dashcam im Lancer. Leider steht der deutsche Datenschutz den Dashcam´s etwas kritisch gegenüber.



    Quelle:http://www.datenschutz.de



    Was haltet ihr von solchen Kameras? Ich persönlich bin froh eine Kamera im Auto zu haben, solange man die Videos nicht veröffentlicht spricht meiner Meinung nach nichts gegen solch eine Kamera. Und bei einem wirklich unverschuldeten Unfall ohne Zeugen hat man so eine klare Beweislage, wenn es denn im Streitfall vor Gericht anerkannt wird, dies ist wohl aktuell noch von Fall zu Fall unterschiedlich.




    Gruß


    Marcus

  • Da bei Dashcams nach 15min ohne Drücken eines Befehls sowieso das bereits aufgenommene gelöscht wird, finde ich sie jetzt nicht so schlimm.
    Da finde ich den Eingriff in die Privatsphäre von Vater Staat wesentlich schlimmer. Und die Speichern das ganze auch ;)
    Im ÖPNV sind auch permanent Kameras aktiv, da fragt auch keine Sau.

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    [Bremsen Galant GDI 2.4 15"Doppelkolben: 276x24 ; ATE 149,9/58,5x15,8]

  • Ob Dashcams rechtlich zulässig sind oder nicht, ist eine heiß Diskutierte Frage unter Juristen.


    Um mal zwei Positioten darzustellen.


    Zunächst ein Beitrag der Kanzlei Lachenmann:


    http://kanzlei-lachenmann.de/v…ashcams-sind-rechtswidrig

    Zitat

    Immer beliebter werden sog. Dashcams, also Videokameras die in Autos an
    der Windschutzscheibe installiert werden. Pkw-Fahrer wollen so
    Beweismittel im Falle von Unfällen haben. Das Problem bei diesen Dashcams: Sie sind rechtswidrig! Dies ergibt sich bereits aus § 6b BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), zusätzlich haben andere Verkehrsteilnehmer einen Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 BGB. Für Autofahrer, die Dashcams verwenden, besteht also ein hohes Kostenrisiko. Die bayerische Datenschutzaufsicht führt derzeit ein gerichtliches Verfahren gegen einen Autofahrer.

    In den eigenen 4 Wänden und auf dem eigenen Grund und Boden (und nur da) kann man filmen was man will. Anders sieht es im öffentlichen Raum aus:

    Und weiter aus Zivilrechtlicher Sicht:

    Zitat

    Zum anderen ergibt sich die Rechtswidrigkeit aus §§ 1004, 823 BGB. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1995, dass Videoaufnahmen von öffentlichen Wegen grundsätzlich unzulässig seien, da dadurch massiv in das Grundrecht der Fußgänger eingegriffen werde (BGH, Urteil vom 25.04.1995 – VI ZR 272/94).

    Andere Anwälte widersprechen dieser Ansicht wie z.B. RA Ferner :

    Das begründet er vor allem dadurch, dass beim Straßenverkehr kein persönlicher Bereich, sondern ein öffentlicher Raum vorliegt:

    Aber auch er schränkt ein, dass es Situationen gibt wo die Dashcam auf jeden Fall aus sein sollte:


    Darauf hat Frau Lachenmann übrigens direkt reagiert und am 20.03.14 noch ein Update zu ihrer Stellungname ergänzt:

    Ich persönlich kann mich daher dem Fazit von RA Lachenmann nur anschließen:

    Zitat

    Fazit: Folgen für Nutzer von Dashcams in Autos: Wer
    diese nutzt kann sich nicht nur einem Unterlassungsanspruch jedes
    Betroffenen ausgesetzt sehen, sondern auch Schadensersatzansprüche wegen
    Verletzung der Persönlichkeitsrechte
    . Ich rate dringend ab von der Nutzung solcher Dashcams!

    Die generelle (Un-)Zulässigkeit ist streitbar, aber setzt sich auf jeden Fall einem gewissen Risiko aus. Wenn man bedenkt, dass die Dashcam in vielen Fällen nicht als Beweis zugelassen wurde. Und selbst wenn es zugelassen wird, kann es passieren das andere Beweise stärker wiegen.


    Dazu Christian Wolf (Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches-
    Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht an der Juristischen
    Fakultät der Leibniz Universität Hannover)
    und Hanna Schmitz (Mitarbeiterin am dortigen Lehrstuhl) in einem weiteren Artikel:

    Zitat

    Eine Dashcam kann aber bestenfalls den Blick durch die Windschutzscheibe
    eines Unfallbeteiligten bieten. Das ganze Bild ergibt sich nur durch
    das Zusammenspiel aller vorhandenen Beweise. Am Ende liegt es allein am
    Gericht, zu entscheiden, welchen Stellenwert es dem Videobeweis neben
    den übrigen Beweismitteln zukommen lässt.


    Ich persönlich würde jedem raten: Nutzen-Risiko stehen in keinem Verhältnis. Vor allem nicht in einer Zeit wo Abmahnkanzelein aus dem Boden sprießen wie Pilze und immer neue Maschen probieren. :nick

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