Urteil: Ohne Martinshorn keine Sonderrechte

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  • Urteil: Ohne Martinshorn keine Sonderrechte


    Einsatzfahrzeuge genießen laut ADAC ausschließlich dann Sonderrechte, wenn sie mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind. Fährt etwa ein Polizeifahrzeug nur mit Blaulicht, muss der Beamte sich wie andere Verkehrsteilnehmer auch, an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten.


    In dem vom ADAC vorgestellten Fall fuhr ein Polizeibeamter nur mit Blaulicht bei "rot" in eine Kreuzung ein. Der Querverkehr hatte zu diesem Zeitpunkt "grün". Um nicht mit dem Polizeiwagen zu kollidieren, musste ein Fahrzeug des Querverkehrs eine Vollbremsung durchführen. Dabei kam es zu einem Auffahrunfall. Ein nachfolgendes Fahrzeug konnte hinter dem plötzlich abbremsenden Pkw nicht mehr rechtzeitig anhalten.


    Nach dem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 12 U 15/04, ADAJUR-Dokument Nr. 65873) handelte der Beamte damit verkehrswidrig. Er durfte sich nicht auf ein Sonderrecht für Einsatzfahrzeuge berufen, da er das Martinshorn nicht benutzte. Doch auch der Kläger, der den Unfall verursachte, muss sich eine Mitschuld von 50 Prozent anrechnen lassen. Er war nach Ansicht des Gerichts entweder nicht hinreichend aufmerksam oder hatte keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den vorausfahrenden Fahrzeugen eingehalten.


    Der ADAC rät Autofahrern zu äußerster Sorgfalt im Umgang mit Einsatzfahrzeugen. Bei eingeschaltetem Blaulicht in Verbindung mit dem Martinshorn bedeutet dies, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer "sofort freie Bahn schaffen müssen". Ist ein Fahrzeug nur mit Blaulicht unterwegs, stellt dies eine Mahnung zu erhöhter Vorsicht dar. Das blaue Blinklicht alleine wird häufig eingesetzt, wenn beispielsweise eine Gefahrenstelle abgesichert werden muss oder bei Fahrzeugen, die einen Konvoi begleiten.


    Quelle: autosieger.de



    Edit by Zwiebelauge: Habe mal die alten Themen zusammengefügt und damit einen inhaltlich gleichen Doppelpost gelöscht.

  • Zitat

    Original von Alex
    War das nicht schon immer so, dass wenn sie ohne Horn fahren, bei einem Unfall die Schuld bekommen?


    Soweit mir bekannt ist schon. Und auch wenn sie beides anhaben und bei rot in eine Kreuzung fahren müssen sie sich erst davon vergewisseren dass alle anderen ihre Sonderrechte erkannt haben und ihnen freie Fahrt gewähren.

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