Frage an die Brummifahrer! Habe ich eine Gesetzesänderung verpasst?

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MAD auf der Retro-Classics 2024 in Stuttgart
Alle Infos auf der Webseite der RETRO CLASSICS in Stuttgart vom 25. - 28. April 2024
Am Sonntag, den 28.04.2024 gegen 14 Uhr geht das Forum in den Wartungsmodus.
Einige Sicherheitsupdates bzw. Fehlerkorrekturen müssen installiert werden.
Alle Änderungen können für die Version 5.5 hier nachgelesen werden.
  • Gestern musste ich mit einem eiligen Medikament in das entferteste Sachsen reisen! Da der Tag sowieso schon lang war und ich heute wieder eine lange Tour hatte, war ich auf dem Heimweg etwas zügig unterwegs! :pp
    Auf der A4 Richtung Chemnitz geht es doch 3 Spurig hinter Dresden den Berg hoch mit einigen Kurven. Ich komme da so mit 185 (mehr macht der A3 nicht) um die Linkskurve und plötzlich habe ich da 3 LKW, die bergauf Brummirennen auf allen 3 Spuren machen vor mir. Ich bin jetzt mal ehrlich, der Tag war schon lang und ich habe ne weile gebraucht bis ich geschnallt habe, das auf der 3. Spur auch ein LKW mit 82 km/h war. Ich musste gewaltig in die Eisen.


    Heute war ich in Rastatt eine A-Klasse für die Firma holen ( primitives Auto). Auf der Heimfahrt fast zu Hause, A2 hinter Ostingersleben, viel Verkehr, plötzlich geht es in der 3. Spur nur noch mit 90 km/h, ich mal ganz nach links um zu schauen wer da so bummelt, ist doch 8 Autos weiter vorn ein LKW!


    Nun zu meiner Frage, war es nicht mal so, das der Brummi nichts auf der linken Spur, bei 3 und mehr Fahrspuren zu suchen hat?


    Macht mich jetzt etwas stutzig an 2 Tagen 2 mal! Kann ja sein das ich alter Sack da etwas verschlafen habe!

    Elbetreffen seit 2005 immer dabei und immer die Nr.: 05 :gut

  • Zitat


    Sind außerhalb geschlossener Ortschaften (normale Straßen und Autobahnen) drei oder mehr Richtungsfahrstreifen nebeneinander vorhanden, dürfen Lkw mit einem zGG über 3,5 t aufgrund § 7 Abs. 3c StVO den äußerst linken Fahrstreifen nicht durchgehend befahren und auch nicht zum Überholen benutzen. Die einzige Ausnahme ist, dass sie sich zum Zweck des Linksabbiegens einordnen dürfen, was aber auf Autobahnen aufgrund der dortigen Verkehrsführungen kaum relevant sein dürfte.


    Übrigens gilt dieser Passus nicht für Busse (es sei denn sie haben einen Anhänger) und er gilt auch für PkW mit Anhänger !

  • Dieses Thema enthält 43 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.