ADAC mahnt Unfallzeugen zu mehr Disziplin

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  • ADAC mahnt Unfallzeugen zu mehr Disziplin
    Verkehrsunfälle: Auch Zeugen müssen vor Ort bleiben


    Bei einem Verkehrsunfall ist das Entfernen vom Unfallort ist nicht nur für die Fahrer der beteiligten Fahrzeuge, sondern auch für Zeugen strafbar.
    Sie müssen vor Ort bleiben und ihre Personalien austauschen. Bei Verkehrsunfällen mit Verletzten, erheblichem Sachschaden, unklarer Schuldfrage oder Verdacht auf eine Straftat wie Alkohol- oder Drogenmissbrauch sind stets Polizei (Notruf 110) oder die Rettungsleitstelle (Notruf 112) zu informieren. Ebenso besteht laut dem TÜV Rheinland die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten. Wer dies unterlässt, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323 c StGB) strafbar.



    In verschiedenen im Auftrag des ADAC erfassten Studien wird seit einigen Jahren deutlich, dass bei Unfällen oft vor allem mögliche Zeugen, die für die aufklärung des Hergangs und die Klärung der Schuldfrage nicht unwichtig wären, schnellstens den Ort des Geschehens verlassen. Damit wird die Arbeit der ermittelnden Beamten vor Ort erschwert. Da oft auch die Schuldfrage offen bleibt, sind kostenaufwendige Gerichtsverfahren für mögliche Unfallopfer anhängig.
    Auf Basis der Ergebnisse der erstellten Studien drängt der ADAC nun auf eine umfassende Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen.


    Motorzeitung (vm/mid)

    mfg - M4ik


    Lass dich nicht auf Diskussionen mit Idioten oder Dummköpfen ein !
    Sie ziehn dich nur auf ihr Niveau runter und schlagen dich dann mit ihrer Erfahrung !
    ;) :D