Rechtsschutzversicherung 5-Jahresvertrag vorzeitig kündbar?

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  • Hab mal eine allgemeine Frage.


    Angenommen man hat einen 5-Jahresvertrag bei einer Rechtsschutzversicherung abgeschlossen kann man diesen ja frühestens nach 3 Jahren kündigen, laut dem Versichertengesetz von 2008. Wenn man nun seinen PKW abmeldet kommt man dann noch früher aus diesem Vertrag raus oder steht dies in keiner Beziehung ob man einen angemeldeten PKW hat oder nicht?

  • Was hat eine Rechtsschutzversicherung, egal welcher Sparte, mit einem vorhandenen Auto zu tun ???? Wenn Du extra eine Verkehrsrechtschutz abgeschlossen hast, da zählt die ja auch für das zu Fuß gehen oder Radfahren....halt Verkehr jeglicher Art ( ja ich weiß ...nicht wörtlich nehmen)


    Wenn Du solch Jahresklausel drin hast...da frag mal @MaGu..... meine Versicherungen haben normal Verträge....


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  • Um die Frage gings doch...Es geht nicht um einen Fall von mir sondern um eine allgemeine Annahme die mich persönlich interessiert.
    Obs eben eine Möglichkeit gibt das ganze vor Ablauf von 3 Jahren zu kündigen.

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