Hab mal eine allgemeine Frage.
Angenommen man hat einen 5-Jahresvertrag bei einer Rechtsschutzversicherung abgeschlossen kann man diesen ja frühestens nach 3 Jahren kündigen, laut dem Versichertengesetz von 2008. Wenn man nun seinen PKW abmeldet kommt man dann noch früher aus diesem Vertrag raus oder steht dies in keiner Beziehung ob man einen angemeldeten PKW hat oder nicht?