Nach Unfalltod von Haustieren kein Schmerzensgeld

März 2024 - Hier gewinnt ihr einen Dakar-Gewinner - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
  • Kein Schmerzensgeld für Halterin


    Bei einem tödlichen Verkehrsunfall naher Angehöriger steht den Hinterbliebenen unter Umständen ein Schmerzensgeld zu. Das gilt aber nicht, wenn es sich bei dem Opfer um ein Haustier handelt.Wird ein Haustiert bei einem Verkehrsunfall getötet, steht dem Halter in der Regel kein Schmerzensgeld zu. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes auch dann nicht, wenn der Tierbesitzer anschließend psychisch erkrankte.



    In dem verhandelten Fall hatte eine Hundebesitzerin geklagt, deren Tier beim Gassi-Gehen von einem Traktor überrollt wurde und anschließend eingeschläfert werden musste. Die Halterin forderte daraufhin Ersatz für Tierarzt- und Anwaltskosten sowie den Kauf eines neuen Hundes. Zudem machte sie Schmerzensgeldanspruch geltend, da sie in Folge des Unfalls unter Anpassungsstörungen und Depressionen gelitten habe. Dadurch sei eine viermonatige medikamentöse Behandlung nötig gewesen.
    Die Richter lehnten das Schmerzensgeld ab. Dieses gebe es nur bei der Verletzung oder Tötung von Angehörigen oder besonders nahestehenden Menschen. Nicht jedoch bei einem Hund. Auch den geforderten Schadenersatz billigten die Richter nur zu 50 Prozent. Die Frau müsse sich wegen der allgemeinen Tiergefahr eines frei laufenden Hundes eine Mitschuld zurechnen lassen, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. (Az.: VI ZR 114/11)


    Auto-News.de

  • Haustiere gelten lt. BGB als Gegenstände, und Gegenstände kann man nicht töten, sondern Problemlos ersetzen.

  • Das ist seit 1990 nicht mehr korrekt. Damals wurde ins BGB der § 90a eingefügt:


    Zitat

    § 90a Tiere
    Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


    Man kann sie zwar gemäß Sachenrecht kaufen und verkaufen, aber es können z.B. Tierarztkosten über den Wert des Tieres hinaus geltend gemacht werden. Vorher galt krass ausgedrückt die Regel alter verletzter Hund kostet in der Behandlung 1.000 DM, neuer Hund kostet 100 DM, du bekommst 100 DM plus Entsorgungskosten. Das hat man mit 90a abgestellt.


    Ich hätte der Frau keinen Cent zugesprochen und ihr für den freilaufenden Hund - für den auch die Gefährdungshaftung gilt - 100% Mitschuld gegeben. Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen ist das natürlich weit aus dem Fenster gelehnt, aber wie soll ein Treckerfahrer einen zwischen seine Räder laufenden erdnahen Hund bemerken? Sie wäre jedenfalls in der Lage gewesen den Unfall komplett zu vermeiden.


    Gruß
    Manfred

    Man lebt nur kurz und einmal!

    Der aktuelle Fuhrpark:
    Mitsubishi Galant E30 2.0 GLSi deluxe / Sigma 24V / MB E350 CDI Coupé AMG-Line / SLK200

  • Dieses Thema enthält 9 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.