Grünes Licht für neue Autos

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  • StVZO: Grünes Licht für neue Autos


    Nach zwei Jahren Vorarbeit ist jetzt eine neue StVZO-Richtlinie in Kraft getreten, die die Zulassung von Rallyefahrzeugen erleichtern soll.Rallyefahrzeuge müssen bekanntlich der StVZO entsprechen. Doch da sowohl die Prüforganisationen wie auch die Behörden bisher häufig Änderungen wie FIA-Sitzen ohne Lehnenverstellung oder ausgebauten Airbags die Zulassung versagten, wurde es in den letzten Jahren immer schwieriger, die notwendigen Eintragungen in die Fahrzeugpapiere zu erhalten.
    Eine Arbeitsgruppe des DMSB hat mit Experten des Verkehrsministeriums eine Richtlinie als Anlage zur StVZO erarbeitet, die von den Verkehrsministern der Bundesländer verabschiedet und mittlerweile im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde, so dass die zuständigen Behörden sie jetzt bundeseinheitlich anwenden können.


    Grundlage ist der neuartige Wagenpass KFP, im vollen Wortlaut „DMSB-Kraftfahrzeugpass für Fahrzeuge mit Straßenzulassung“, der beim DMSB beantragt wird. Ein DMSB-Sachverständiger prüft dann das Rallyeauto auf Herz und Nieren, bevor ein amtlich anerkannter Sachverständiger die für die Behörden erforderlichen Gutachten erstellt.


    Der Ablauf ist folgendermaßen:


    1. Zunächst ist beim DMSB ist der KFP zu beantragen. Das Antragsformular steht bereits bei http://www.dmsb.de im Internet unter den Rubriken Technik/Reglement > Automobilsport > Wagenpässe, die Ausfüllhinweise sollen in Kürze folgen.


    2. Der DMSB schickt dem Fahrzeughalter den KFP zusammen mit einer Plakette zur Kennzeichnung zu.


    3. Der Fahrzeughalter beauftragt einen DMSB-Sachverständigen mit der Zusatzbefugnis StVZO die Grundabnahme durchzuführen. Die erforderlichen Schulungen erfolgen im Februar, danach wird die Liste der Sachverständigen im Internet veröffentlicht. Bei der Grundabnahme werden die Angaben überprüft und ggf. vervollständigt. Die Grundabnahme bezieht sich insbesondere auf Sicherheitseinrichtungen wie Käfig, Sitze, Sitzhalterungen, Gurte oder Feuerlöschanlage und die Feststellung der FIA- bzw. DMSB-Gruppe.


    4. Ein amtlich anerkannter Sachverständigen (aaS) für den Kraftfahrzeugverkehr prüft das Fahrzeug und erstellt dann – auf der Grundlage des KFP - ein Gutachten für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO bei der Genehmigungsbehörde.


    5. Die Zulassungsbehörde trägt die Ausnahmen in die Fahrzeugpapiere ein und schließt das Zulassungsverfahren ab. Die vom DMSB zugeschickte Plakette wird von der Zulassungsstelle durch Ergänzung des Kennzeichens vervollständigt.


    6. Der Fahrzeughalter bringt innen an der Windschutzscheibe die Plakette an.



    Mit Plakette und KFP kann das Fahrzeug an Rallyes teilnehmen, An- und Abfahrt ebenso eingeschlossen wie Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Werkstatt und Tankstelle. Gruppe-G-Fahrzeuge unterliegen keiner Beschränkung im öffentlichen Straßenverkehr. Der KFP ist zwei Jahre gültig, danach ist eine Wiederholungsabnahme fällig.
    Die neue Richtlinie für Ausnahmegenehmigungen wird die Zulassung von Rallyefahrzeugen voraussichtlich nicht billiger und nicht einfacher machen, sorgt aber für eine solide rechtliche Grundlage und für ein bundeseinheitliches Verfahren; beides gab es bisher nicht. Ins Rollen kommen wird das Verfahren allerdings erst ab dem kommenden März, weil die Schulung der DMSB-Sachverständigen nicht vor Februar 2013 erfolgen wird.


    Rallye-Magazin

    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man Recht haben und doch ein Idiot sein kann ;) :omg