Der Parkplatzkrieg

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  • Der tägliche Parkplatzkrieg


    Die Parkplatzsuche an einem Samstagvormittag in der Innenstadt ist meist zeitraubend und kostet oft Nerven. Viele tricksen und blockieren eine freie Lücke durch den Beifahrer oder die Einkaufstasche. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung warnt vor solchen Methoden, weil sie sehr häufig zu Streitigkeiten führen, die nicht selten vor Gericht landen. Parklücken zu "reservieren" verbietet der Gesetzgeber: Nach 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf kein Verkehrsteilnehmer einen anderen behindern. Wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. So werden bereits 10 Euro fällig, wenn man sich vordrängelt.


    Wer zuerst kommt, malt zuerst


    Doch auch der Autofahrer, der einen reservierten Parkplatz nutzen möchte, sollte nicht mit aller Macht auf seinem Recht bestehen und beispielsweise den blockierenden Fußgänger mit der Stoßstange wegdrängeln, denn dies wird von manchen Gerichten als Nötigung oder Körperverletzung angesehen. Der Autofahrer kann sich strafbar machen und riskiert dazu noch seinen Führerschein. Vorrang hat immer derjenige, dessen Fahrzeug die Lücke zuerst erreicht. Unabhängig davon, ob er günstiger zum freien Platz hin steht, etwa auf derselben Fahrbahnseite ( 12 StVO). Fährt er am Parkplatz vorbei, um rückwärts einzuparken, bleibt sein Vorrang erhalten. Die D.A.S. empfiehlt: Zeit für die Parkplatzsuche einplanen und jeden Streit vermeiden, selbst, wenn man meint, im Recht zu sein. Vor Gericht könne schon eine verbale Drohung als aggressives Verhalten ausgelegt werden.


    Auto-News.de

  • hab da auch gleich ein Problem zu dem Thema. Ich wohn in einer Mietwohnung und unten in der Tiefgarage habe ich einen Stellplatz wo meine Freundin z.Z. parkt. 2 Parkplätze sind zwischen Treppenhaus und einen Pfeiler. Der Nachbar hat auf seinen Parkplatz an der Wand sein Motorrad stehen und davor sein Auto. Jedenfalls schreibt er meiner Freundin vor wie sie zu parken hat,sprich ob sie vorwärts einparkt oder rückwärts damit die Spiegel nicht auf gleicher Höhe sind. Ich sagte zu meiner Freundin das sie parken soll wie sie will,sie soll halt nur drauf achten,dass sie halt auf ihren Parkplatz bleibt (weiß markiert). Er geht auch einfach an ihr Auto bei und klappt ihre Spiegel ein (was mich richtig ankotzt) oder parkt soweit zu ihren Parkplatz das sie über die Beifahrerseite einsteigen muss obwohl er genug Platz hat. Gestern kam meine Freundin nach Hause und erzählte mir, das der Typ sie angepöbbelt hat und meint das er ihre Spiegel nicht umsonst einklappt und das er auf ihr Auto keine Rücksicht mehr nimmt und sein Motorrad muss ja auch irgendwo stehen. Was geht mir sein sch... Motorrad an??? Dann muss er sich 2 Parkplätze mieten. Deshalb werde ich die nächsten Tage mein Lancer reinstellen und den kann er ruhig beschädigen,was er nur einmal macht. Wer ist nun im Recht???

  • Bitte mal das Bild croppen, so kann man nichts erkennen.
    Grundsätzlich - solange man innerhalb seiner Markierung ist, ist man im Recht. ABER: man sollte halt auch gucken das man keinen anderen behindert.


    Mein Nachbar auf der Parkplatform ist heute auch ein wenig verrutscht, sprich er steht sehr nah an mir dran. Er konnte aussteigen weil ich nicht da war. Also bin ich beim Parken noch weiter rüber gefahren und musste mich aus dem Auto schälen. Sonst würde er nicht in seins kommen, und ich möchte ungern seine Tür in meiner haben. Rücksicht ist halt für alle Gut.


    Wenn dein Nachbar nun meint, er hat Anspruch auf eine Gasse, damit sein Motorrad noch reingeschoben werden kann, dann sag ihm nett und freundlich das er sich ins Knie fikcen soll. Er darf erstens nicht zwei KFZ auf einem Platz parken, wobei ich das lässig sehe und das durchgehen lasse, aber wenn er an sein Bike will, muss er halt das Auto ausparken, so einfach ist das. Und seine Griffel vom Auto deiner Freundin lassen.

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    EA5W | P78 | ADM | ADJ | MMG



    Knusper Knusper Knäuschen - Wer knabbert am Radhäuschen.

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