Der tägliche Parkplatzkrieg
Die Parkplatzsuche an einem Samstagvormittag in der Innenstadt ist meist zeitraubend und kostet oft Nerven. Viele tricksen und blockieren eine freie Lücke durch den Beifahrer oder die Einkaufstasche. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung warnt vor solchen Methoden, weil sie sehr häufig zu Streitigkeiten führen, die nicht selten vor Gericht landen. Parklücken zu "reservieren" verbietet der Gesetzgeber: Nach 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf kein Verkehrsteilnehmer einen anderen behindern. Wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. So werden bereits 10 Euro fällig, wenn man sich vordrängelt.
Wer zuerst kommt, malt zuerst
Doch auch der Autofahrer, der einen reservierten Parkplatz nutzen möchte, sollte nicht mit aller Macht auf seinem Recht bestehen und beispielsweise den blockierenden Fußgänger mit der Stoßstange wegdrängeln, denn dies wird von manchen Gerichten als Nötigung oder Körperverletzung angesehen. Der Autofahrer kann sich strafbar machen und riskiert dazu noch seinen Führerschein. Vorrang hat immer derjenige, dessen Fahrzeug die Lücke zuerst erreicht. Unabhängig davon, ob er günstiger zum freien Platz hin steht, etwa auf derselben Fahrbahnseite ( 12 StVO). Fährt er am Parkplatz vorbei, um rückwärts einzuparken, bleibt sein Vorrang erhalten. Die D.A.S. empfiehlt: Zeit für die Parkplatzsuche einplanen und jeden Streit vermeiden, selbst, wenn man meint, im Recht zu sein. Vor Gericht könne schon eine verbale Drohung als aggressives Verhalten ausgelegt werden.
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