GEMA schlägt bei Speichermedien zu

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MAD auf der Retro-Classics 2024 in Stuttgart
Alle Infos auf der Webseite der RETRO CLASSICS in Stuttgart vom 25. - 28. April 2024
  • Speichersticks werden teurer, dank GEMA-Gebührenaufschlag


    Für USB-Sticks und Speicher-karten verlangt die GEMA künftig wesentlich höhere Gebühren. Es kann also mit höheren Speichermedien-Preise gerechnet werden.
    Hersteller und Anbieter von USB-Sticks und Speicherkarten müssen künftig deutlich höhere Gebühren an die Zentralstelle für private Überspielunsgrechte (ZPÜ) zahlen, die von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Auffühungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertreten wird. Auf die neuen Gebühren für Speichermedien haben sich die ZPÜ, die VG Wort und die VG Bild-Kunst kürzlich geeinigt, wie deren öffentlicher Mitteilung zu entnehmen ist. Demnach werden die für die Speichermedien anfallenden Gebühren gemäß der Paragraphen 54 und 54a des Urheberrechtsgesetzes ab dem 1. Juli 2012 erhöht. Und zwar deutlich erhöht.


    So erhöht sich beispielsweise die Gebühr pro USB-Stick mit einer Speicherkapazität von 4 GB und weniger von bisher 10 Cent auf 91 Cent (zuzüglich 7% Umsatzsteuer). Das entspricht immerhin einer Erhöhung von 810 Prozent. Am höchsten ist die Gebührenerhöhung bei Speicherkarten mit einer Speicherkapazität von über 4 GB. Auch hier fielen bisher pro Speicherkarte Gebühren in Höhe von 10 Cent an. Künftig erhöht sich die Gebühr auf 1,95 Euro, was einer Erhöhung von 1850 Prozent entspricht.

    Hersteller und Anbieter von USB-Sticks und Speicherkarten müssen künftig deutlich höhere Gebühren an die Zentralstelle für private Überspielunsgrechte (ZPÜ) zahlen, die von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Auffühungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertreten wird. Auf die neuen Gebühren für Speichermedien haben sich die ZPÜ, die VG Wort und die VG Bild-Kunst kürzlich geeinigt, wie deren öffentlicher Mitteilung zu entnehmen ist. Demnach werden die für die Speichermedien anfallenden Gebühren gemäß der Paragraphen 54 und 54a des Urheberrechtsgesetzes ab dem 1. Juli 2012 erhöht. Und zwar deutlich erhöht.
    So erhöht sich beispielsweise die Gebühr pro USB-Stick mit einer Speicherkapazität von 4 GB und weniger von bisher 10 Cent auf 91 Cent (zuzüglich 7% Umsatzsteuer). Das entspricht immerhin einer Erhöhung von 810 Prozent. Am höchsten ist die Gebührenerhöhung bei Speicherkarten mit einer Speicherkapazität von über 4 GB. Auch hier fielen bisher pro Speicherkarte Gebühren in Höhe von 10 Cent an. Künftig erhöht sich die Gebühr auf 1,95 Euro, was einer Erhöhung von 1850 Prozent entspricht.


    In der Mitteilung weist die ZPÜ darauf hin, dass der neue Tarif für alle Speichermedien gilt, "die in Deutschland hergestellt oder im Sinne von §54b UrhG nach Deutschland gewerblich eingeführt oder wieder eingeführt und in der Zeit ab dem 01.07.2012 in Deutschland veräußert oder in Verkehr gebracht wurden bzw. werden."
    Der Informationskreis Aufnahmemedien (IM), der die Interessen der Hersteller und Importeure von analogen und digitalen Speichermeiden vertritt, kritisiert die Erhöhung der Tarife. Von Seiten der Verwertungsgesellschaften sei keine Begründung für die Anhebung der Vergütung genannt worden. "In direkten Gesprächen hatten sie lediglich neue Vergütungshöhen angekündigt, die 'weh tun' sollten. Konkreter wurden die Verwertungsgesellschaften hierzu nicht", heißt es in einer Mitteilung des Informationskreis Aufnahmemedien.


    IM weist auch darauf hin, dass "die ZPÜ die Produkte selbst größtenteils gar nicht für vergütungspflichtig" halte, sondern nur solche Speicherkarten, die in Smartphones und Handys eingesetzt werden. Also in erster Linie Micro-SD-Karten. Bei weit mehr als die Hälfte der Speicherkarten handle es sich aber um SD-Karten, die in Digitalkameras und Camcordern eingesetzt werden. "Der Verbraucher soll also auch für selbst erstellte Fotos und Videos Geld an die Verwertungsgesellschaften zahlen", kritisiert der Informationskreis Aufnahmemedien (IM) und wirft den Verwertungsgesellschaften vor, dass sie wissentlich Geld für etwas fordern würden, dass ihnen gar nicht zustehe.


    http://www.pcwelt.de

  • Lächerlich. Auf was denn noch alles Steuern und Gebühren nehmen? Da sitzen bestimmt jeden Tag Leute zusammen und denken drüber nach, auf was man den Leuten noch Geld abnehmen kann.
    Die gehören doch alle in ein Sack gesteckt und die Böschung runter getreten.

  • Dieses Thema enthält 19 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.