Feinstaub-Verordnung / Umweltzonen

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  • Feinstaub-Plaketten dürfen Oldtimer nicht benachteiligen
    AvD-Position zum Bundesrats-Beschluss zur vereinfachten Kennzeichnungsverordnung

    Die Beschlüsse des Bundesrates zur vereinfachten Kennzeichnung der Emissionsklassen von Kraftfahrzeugen zielen nach AvD-Ansicht vornehmlich darauf ab, neben der gewollten Regelung des Zuganges zu Verbotszonen den Bestand an Fahrzeugen mit schlechtem Abgasverhalten in den nächsten 5 Jahren deutlich zu reduzieren.


    Der Automobilclub von Deutschland AvD fordert die Länder-Verkehrsminister, den Umweltminister und den Bundesrat auf, klassische Fahrzeuge, Oldtimer und Youngtimer von dieser Kennzeichnungsverordnung auszunehmen, weil historische Fahrzeuge nur zu etwa 0,03% am Verkehrsaufkommen beteiligt sind und deshalb keinen signifikant negativen Einfluss auf die Luftbelastung haben. Im Gegenteil: Ihre Weiterverwendung spart wertvolle Rohstoffe ein, ist von besonders sicherer und umweltfreundlicher Fahrweise geprägt und trägt deshalb nachweislich zur Verbesserung der Umweltbilanz bei. Dies auch, weil die zum Verkehr zugelassenen historischen Fahrzeuge im statistischen Mittel jährlich nicht einmal 1.500 km zurücklegen.


    Der AvD befürchtet, dass ohne eine derartige Ausnahme von der Kennzeichnungsverordnung bestimmte Fahrzeug-Baujahre ausnahmslos verschrottet werden und mit ihnen wichtige technikhistorische Meilensteine der Fahrzeuggeschichte unwiederbringlich verschwinden. Zudem könnte die Durchführung wichtiger und fremdenverkehrswirksamer Oldtimer-Veranstaltungen eingeschränkt werden, obwohl diese die Umweltbilanz der betroffenen Gemeinden nicht nachteilig beeinflussen.


    Quelle: AvD Pressemitteilung 14.10.2005

  • FDP: Kein Fahrverbot für Oldtimer


    Die FDP will Oldtimer von den innerstädtischen Fahrverboten wegen Feinstaubs ausnehmen. In einem Antrag, mit dem sich der Bundestag in der kommenden Woche beschäftigen soll, betonen die Freidemokraten, eine Nachrüstung mit Schadstofffiltern sei bei vielen Oldtimern nicht möglich.


    Da die meisten dieser Autos nur selten gefahren werden und ihr Anteil an der Feinstaubbelastung somit "verschwindend niedrig sein dürfte", könne eine Ausnahme gelten.


    Wegen hoher Feinstaubwerte sollen in vielen deutschen Innenstädten künftig nur noch schadstoffarme Autos, Lastwagen und Busse fahren dürfen. Die Besitzer von Dieselfahrzeugen mit hohem Rußausstoß und alten "Benzinern" ohne geregelten Katalysator müssen in den so genannten Umweltzonen mit Fahrverboten rechnen.


    Quelle: Auto Motor Sport

  • ich musste heute ensetzt feststellen als ich die blid gelsen habe,das ich mit meiner karre net faheren darf in der innenstadt wenn da alarm ausgerufen wird


    meine schlüsselnr. zu 1 sind die letzten beiden zahlen 01 das heisst ich bekomm kein plakete


    wenn ihr wissen wollt,ob ihr noch fahren dürft,guckt mal HIER.


    ihr müsst euch da mal ein wenig durch wursteln auf der seite,ist aber schnell zu finden

    Uhi, ich bin eeeiiinnnnn Geeiiiist. :TT

    2 Mal editiert, zuletzt von Peter_V6 () aus folgendem Grund: Tags

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