NPD-Verbot, was wäre wenn...

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  • Unsere Politiker diskutieren ja wieder einmal über ein NPD-Verbotsverfahren.
    Da sich so etwas ja lange hin ziehen kann, kam mir eine Frage.

    Was wäre, wenn das Verfahren bis zur nächsten Bundestagswahl noch nicht abgeschlossen ist und die NPD in den Bundestag gewählt würde?

    Kann man dann die Vertreter einfach so entlassen?
    Kann man eine gewählte Partei verbieten?

  • Andere Frage, meinst du das bringt was die zuverbieten?
    Ich denke ja das es nicht einmal ne Woche dauert das es denn ne neu Partei gibt die die gleichen Ziele hat, nur das sie dann nicht NPD heißen.


    Dazu sollten sich die ganzen Politiker doch mal lieber mit Problemen witmen die wir hier in Deutschland haben, als sich nen halbes Jahr oder länger sich über die NPD zu unterhalten.

  • Ja man kann eine Partei verbieten. Das Verfahren ist nicht einfach und in einer freien Demokratie nicht unumstritten, da es immer als Einschränkung sowohl von Meinungsfreiheit als auch vom Parteienprivileg ausgelegt werden kann.


    Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten. Möglich macht es eine Kombination aus Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes und §13 Nr. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Dieses kann auf dieser Grundlage eine Verfassungswidrigkeit feststellen.


    Ein Parteiverbot beinhaltet das Verbot der Partei, ihrer Zeichen und den sofortigen, ersatzlosen Mandatsverlust aller Abgeordneten.

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