Keine Schuld am Unfall, trotzdem schlechter eingestuft

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  • Hallo an unsere Versicherungsexperten, ich hätt da mal ne Frage Bezug nehmend auf einen Unfall eines Freundes.


    Folgender Sachverhal:


    Mein Freund hatte letztes Jahr einen Unfall mit einem 11 jährigen Radfahrer auf einer stark befahrenen zweispurigen Bundesstraße innerorts.
    Mein Freund fuhr auf der rechten Seite mit ca. 50 km/h, auf der linken überwiegend Stop&Go, plötzlich schoss zwischen den stehenden Autos der linken Fahrspur das Kind hervor, mein Freund hatte keine Zeit mehr zu reagieren und kollidierte mit dem Jungen.
    Schuldfrage war eigentlich schnell geklärt: Unfallverursacher Radfahrer, und auch die Privathaftpflicht der Eltern des Jungen gab die alleinige Schuld am Unfall dem Jungen und Zahlte den kompletten Schaden am Auto ohne zu murren, eigenlich selten soetwas aber schön dachten wir uns, Fall abgeschlossen.


    Aber Pustekuchen, die eigene Haftpflicht will auf Grund des Unfalls meinen Freund schlechter einstufen, dürfen die dass wenn keine Teilschuld vorhanden war?


    Als Begründung bekam er am Telefon gesagt: Das ist so, da der Junge noch keine 12 Jahre alt war, dann noch die Betriebsgefahr des Kfz ect.


    Ich meine auch schon mal irgendwo was gelesen zu haben das Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze für Schäden nicht zur Kasse gebeten werden können und das eine Haftpflicht in so einem Fall auch nicht zwangsläufig zahlen müsse, wie kann es also sein das der eine Versicherer einen von jeder Schuld frei spricht und wie in diesem Fall sogar der eigene Versicherer einem ne Teilschuld zuschiebt?

    :hackDieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig!!! :hack

  • Die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich höher eingestuft, als die ein es Fahrrades. In Kombination mit einem Kind kommt es dazu, dass ein Kind mit bis zu 10 Jahren grundsätzlich nie eine Schuld an einem Unfall hat, weil die Gefahren des Strassenverkehrs geistig fast nie für ein Kind dieses Alters erfassbar sind. Dass liegt in der Natur des Menschen. Liegt dass Alter des Kindes über der 10 Jahrengrenze, dann kann es trotzdem zu einer Schuldunfähigkeit des Kindes kommen, wenn eine Situation erkennen lässt, dass das Kind die Gefahren dieser Situation geistig noch nicht erfassen konnte. In diesem Fall war das Kind mit der Situation wohl schlichtweg überfordert und Dein Kumpel hätte in dieser Situation schlichtweg erst einmal langsamer fahren müssen, um auf mögliche Gefahren von links besser reagieren zu können. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt: Nur weil eine Versicherungsgesellschaft zu einem "Schuldergebnis" kommt, heist es noch lange nicht, dass die andere Versicherung dieses Ergebnis übernehmen muss, sondern dem Versicherungsnehmer trotzdem eine Teilschuld zuschreibt. So ist es in diesem Falle wohl geschehen, weil sich die Gutachter der Versicherung(oder jemand anderes in der Polizei) wohl zu denm Ergebnis gekommen sind, dass der Unfall wesentlich weniger schwer ausgefallen währe, oder sogar komplett hätte verhindert werden können, wenn Dein Kumpel eben seiner Sorgfaltspflicht besser nachgekommen währe und eben so gehandelt hätte, wie es der "Idealfahrer" und der "Normalfahrer" in dieser Situation gemacht hätte. Und dass währe dass langsamer Fahren gewesen.



    Ich an seiner Stelle würde gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen, mit der Begründung der Privathaftpflicht des Kindes/der Eltern.


    Was mich nur etwas daran stört: die eigene Haftpflichtversicherung wird nicht aktiv, wenn an dem Unfall keine Schuld vorliegt. So, wie Du es geschreiben hast. So, wie die Versicherung handelt, wurde wohl irgendwo eine Teilschuld Deines Kumpels von offizieller Seite festgestellt, denn die KFZ-Haftpflicht zahlt ja grundsätzlich erst mal nur Fremdschäden und nicht eigene Schäden. Und irgendwie muss wohl Die KFZ-Haftpflichtversicherung Geld an den Jungen abgedrückt haben, sonst gibt es keine Rechtfertigung für die Beitragserhöhung, nachdem, was ich da bis jetzt von Dir gelesen habe.

    MfG Marco



    Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist.

  • Ohne Zahlung keine Rückstufung. Vielleicht haben sie auch nur eine Rückstellung für eine eventuelle Forderung gebildet, dann besteht noch eine Chance.


    Die Leistung der Privathaftpflicht schließt eine Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht unbedingt aus.


    Man müsste alle Details aus den Akten kennen.


    Gruß
    Manfred

    Man lebt nur kurz und einmal!

    Der aktuelle Fuhrpark:
    Mitsubishi Galant E30 2.0 GLSi deluxe / Sigma 24V / MB E350 CDI Coupé AMG-Line / SLK200

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