Hallo an unsere Versicherungsexperten, ich hätt da mal ne Frage Bezug nehmend auf einen Unfall eines Freundes.
Folgender Sachverhal:
Mein Freund hatte letztes Jahr einen Unfall mit einem 11 jährigen Radfahrer auf einer stark befahrenen zweispurigen Bundesstraße innerorts.
Mein Freund fuhr auf der rechten Seite mit ca. 50 km/h, auf der linken überwiegend Stop&Go, plötzlich schoss zwischen den stehenden Autos der linken Fahrspur das Kind hervor, mein Freund hatte keine Zeit mehr zu reagieren und kollidierte mit dem Jungen.
Schuldfrage war eigentlich schnell geklärt: Unfallverursacher Radfahrer, und auch die Privathaftpflicht der Eltern des Jungen gab die alleinige Schuld am Unfall dem Jungen und Zahlte den kompletten Schaden am Auto ohne zu murren, eigenlich selten soetwas aber schön dachten wir uns, Fall abgeschlossen.
Aber Pustekuchen, die eigene Haftpflicht will auf Grund des Unfalls meinen Freund schlechter einstufen, dürfen die dass wenn keine Teilschuld vorhanden war?
Als Begründung bekam er am Telefon gesagt: Das ist so, da der Junge noch keine 12 Jahre alt war, dann noch die Betriebsgefahr des Kfz ect.
Ich meine auch schon mal irgendwo was gelesen zu haben das Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze für Schäden nicht zur Kasse gebeten werden können und das eine Haftpflicht in so einem Fall auch nicht zwangsläufig zahlen müsse, wie kann es also sein das der eine Versicherer einen von jeder Schuld frei spricht und wie in diesem Fall sogar der eigene Versicherer einem ne Teilschuld zuschiebt?