L 300 und die Steuern

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  • Hallo!



    Wir fahren einen Mitsubishi l300 und zahlen viele, viele Euros Steuern als "so.Kfz-Wohnmobil".


    So, wie ich das in diversen Foren nun heraus gehört habe, lassen sich die sog. unechten Wohnmobile in keine der Kategorien PKW,LKW und Wohnmobil einordnen und es kommt auf irgendwelche Spitzfindigkeiten an. Vielleicht kann mir jemand helfen, den günstigsten Steuersatz für folgenden Wagen herauszufinden:



    -Mitsubishi l33, Erstzulassung 03/90


    -ausgebaut mit Tisch und herd/Spüle, außerdem Schlafaufstelldach, dadurch eine Höhe von >1,70m über dem Herd/Spüle,


    -vorne drei Sitzplätze, hinten drei, alle mit funktionierenden Gurten


    -Emissionsklasse "schadstoffarm E"


    -Hubraum 1997cm³


    -zulässige Gesamtmasse 2205



    Was kann man verändern, um weniger Steuern zu zahlen?


    Vielen Dank,


    jana

  • Was steht den in Deiner Kfz-Zulassung ????


    Danach kann man den Steuersatz doch rausbekommen...


    lizensierter Mitsubishi Old Boy



    Awaken your world ...... IONIQ 6 ....Auto des Jahres 2023

  • Da ich mit einem Prüfingenieur befreundet bin und schon öfter vor der Problematik gestanden habe einige Fakten...
    Fahrzeuge werden in der Regel nur als Wohnmobil zugelassen, wenn der Ausbau von einem Hersteller angefertigt wurde. Also z.B. Bürstner, Westfalia oder so. Bei Eigenumbauten läuft das auf eine Abnahme nach §21 hinaus und liegt im Ermessen des Prüfers.
    Den Prüfern ist folgendes wichtig:
    - Der Nutzungsschwerpunkt des Fahrzeuges als Wohnmobil muß erkennbar sein, nur Gardinen reinhängen langt nicht...
    - Sitzgelegenheit mit Tisch
    - Schlafplätze (auch Sitzplätze die zu Schlafplätzen umgewandelt werden können)
    - Schrank oder Stauraum
    - Küche bzw. Kocheinrichtung


    Wenn Sitze im Wohnteil vorhanden sind, die während der Fahrt genutzt werden sollen, müssen ausreichend Fenster und zwei voneinander unabhängige Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein, die sich nicht auf der selben Fahrzeugseite befinden dürfen. Als Fluchtwege gelten Fenster, Türen und Luken mit einer Öffnungsfläche von mindestens 0,65 m², mit einer Mindesthöhe von 1m und einer Mindestbreite von 0,5 m. (Mindestanforderung: Fenster an zwei Fahrzeugseiten, davon mindestens 1 Fenster im Wohnbereich. Ist der Wohnteil nicht vom Führerhaus abgetrennt, sind ausreichend 1 Fenster in der Rückwand oder 1 Fenster seitlich im Wohnbereich.) Die direkte akustische Verständigung mit dem Fahrer ist Voraussetzung für die Nutzung von Sitzplätzen im Wohnteil während der Fahrt.


    Bei Fahrzeugen mit herausnehmbarer Wohneinrichtung bzw. ohne ausreichende Mindestausstattung bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten.


    Die verkehrsrechtliche Umschreibung ist für die kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung nicht verbindlich.

    Mitsu Old Boy


    Seit 25 Jahren nur Mitsus - aus Überzeugung...


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