Was ändert sich 2009?!

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  • Was ändert sich 2009



    Gesundheitsfonds


    Der größte Teil der gesetzlich Versicherten muss sich auf höhere Beiträge einstellen. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds hat die Bundesregierung einen einheitlichen Kassenbeitragssatz festgelegt. Die 15,5 Prozent bedeuten vor allem für die Versicherten von günstigen Kassen einen erheblichen Aufschlag. Für die Mitglieder bisher teurer Kassen wie einiger Allgemeinen Ortskrankenkassen wird es dagegen billiger.


    Private Krankenversicherungen


    Zum Jahreswechsel wird erstmals eine Versicherungspflicht für all jene ohne Krankenschutz eingeführt, die zuvor schon einmal privat versichert waren. Parallel zur Einführung der Versicherungspflicht gibt es bei Privatkassen (PKV) einen neuen Basistarif, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht: Dieser Tarif darf maximal 570 Euro kosten. Wer das nicht bezahlen kann und durch den vollen Beitrag zum Sozialfall würde, dem wird er zur Hälfte erlassen.


    Diese Regelungen wollen die Privatkassen mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Neu in der PKV ist, dass auch bereits Versicherte in den Basistarif einer anderen Versicherung wechseln können. Dies geht aber nur vorübergehend bis zum 30. Juni. Erstmals können Privatversicherte bei einem Kassenwechsel ihre Rückstellungen fürs Alter - zumindest teilweise - mitnehmen.


    Pflegeversicherung


    Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Pflegeberatung. Dazu wollen die meisten Bundesländer Pflegestützpunkte einrichten.


    Für Pflegeheime werden erstmals Bewertungen nach Schulnoten vergeben: Die Skala reicht von "1" für "sehr gut" bis "5" für "mangelhaft". Bis Ende 2010 sollen alle 10.400 deutschen Pflegeheime benotet sein.


    Bausparen


    Die Wohnungsbauprämie von bis zu 45 Euro pro Jahr wird neu geregelt. Sie darf künftig nur noch für Immobilienzwecke verwendet werden. Bausparern im Alter von bis zu 25 Jahren wird freigestellt, wie sie die Prämie verwenden.


    Wohngeld


    Das Wohngeld wird für ärmere Familien und Rentner erhöht: von im Schnitt 90 auf 142 Euro im Monat. Erstmals richtet sich die Wohnhilfe dann auch nach der Entwicklung der Heizkosten. Diese sind stark gestiegen. Deshalb erhalten die jetzigen Empfänger von Wohngeld gesondert und rückwirkend für das vierte Quartal 2008 einen einmaligen Anspruch auf einen nach Familiengröße gestaffelten pauschalen Heizkosten-Zuschuss. Er soll erst mit den Nebenkosten-Abrechnungen im Frühjahr ausgezahlt werden: für eine Person 100 Euro, für zwei Personen 130 und für jede weitere 25 Euro.


    Kurzarbeitergeld


    Die Bezugszeit des Kurzarbeitergeldes wird wegen der Wirtschaftskrise von 12 auf 18 Monate verlängert. Die Verordnung ist auf 2009 befristet und gilt für Beschäftigte, die bis Ende 2009 wegen konjunkturbedingter Produktionseinschränkungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Fort- und Weiterbilidungsangebote für Kurzarbeiter werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.


    Übernahmeschutz


    Ausländischen Investoren droht künftig bei einem Einstieg in sensible Wirtschaftszweige ein Veto der Bundesregierung. Mit der Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes soll verhindert werden, dass Staatsfonds oder Finanzinvestoren aus Nicht-EU-Staaten zu großen Einfluss in strategisch wichtigen Branchen wie Telekommunikation und Energieversorgung bekommen.


    Erst wenn ein ausländischer Investor 25 Prozent und mehr der stimmberechtigten Anteile erwirbt, kann die Regierung innerhalb von drei Monaten prüfen, ob öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet sind. In diesem Fall kann die Übernahme untersagt oder mit Auflagen versehen werden.


    Zuwanderung von Fachkräften


    Im Januar soll das Aktionsprogramm zur Beseitigung des Fachkräftemangels in Kraft treten. Vor allem der Zuzug von Akademikern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten soll erleichtert werden. Existenzgründer müssen künftig nur noch 250.000 Euro investieren, wenn sie sich in Deutschland niederlassen wollen. Die Einkommensgrenze für angestellte Fachkräfte wird auf ein Bruttojahreseinkommen von 63.600 Euro gesenkt.


    Bußgeldkatalog für Verkehrssünder


    Verkehrssünder werden kräftiger zur Kasse gebeten. Vom Überfahren der Kreuzung bei Rotlicht bis zum Rasen, Drängeln und unerlaubten Autorennen wird das Bußgeld von Anfang Februar an drastisch angehoben. Wer nach Alkohol- und Drogenkonsum beim ersten Mal erwischt wird, zahlt 500 Euro, beim zweiten Mal 1000 und beim dritten mindestens 1500 Euro.


    Drängler, die bei 100 Stundenkilometern weniger als 5 Meter Abstand zum vorderen Auto haben, müssen 320 statt bisher 200 Euro hinlegen. Bei überhöhtem Tempo reicht die Strafe bis 680 Euro in geschlossenen Ortschaften und 600 Euro außerorts. Wer an einer Ampel bei einer Rotphase von länger als einer Sekunde losfährt, muss 200 statt bisher 125 Euro zahlen.


    Autofahrer, denen die Fahrlizenz entzogen wurde, sollen das Fahrverbot nicht länger durch "Führerschein-Tourismus" ins Ausland unterlaufen können. Vom 19. Januar an sind Fahrerlaubnisse verboten, die ungeachtet des Führerschein-Entzugs in Osteuropa ausgestellt wurden.


    Biosprit


    Die Steuern für reinen Biodieselkraftstoff werden gesenkt: 2009 werden 18 Cent je Liter fällig. Die Beimischungsquote von Biokraftstoffen zu Diesel oder Benzin beträgt künftig 5,25 Prozent. Ursprünglich sollte die Quote von fünf auf zehn Prozent steigen. Der Plan wurde fallen gelassen, als sich herausgestellt hatte, dass viele Fahrzeuge den höheren Anteil nicht vertragen. Nun soll die Quote 2010 auf 6,25 Prozent angehoben werden. Von 2015 an setzt die Regierung auf Biosprit der zweiten Generation, der klimafreundlicher sein soll.


    Lkw-Maut


    Die Maut für schwere Lkw wird zum Jahresanfang teurer. Zudem wird die Straßenbenutzungsgebühr stärker als bisher zugunsten von zwei bis drei Jahre alten schadtstoffarmen Lastern gestaffelt. Im Schnitt verteuert sich die Autobahn-Gebühr von 13,5 auf 16,3 Cent je Kilometer. Als Ausgleich für die Mauterhöhung erhalten die deutschen Spediteure jährlich 600 Mio. Euro.


    Ökostrom


    Um den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht zu gefährden, werden die Fördersätze für Windkraftanlagen an Land weniger stark gesenkt als zunächst vorgesehen. Zugleich werden die Anreize für Offshore-Anlagen deutlich erhöht. Damit sollen die teuren Projekte in Nord- und Ostsee angeschoben werden.


    Mehr Anreize gibt es auch für den Einsatz von Biogas und den Ausbau der Wasserkraftnutzung. Vor allem wird die dezentrale und sehr wirkungsvolle Parallel-Erzeugung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Koppelung) ausgebaut. Bis 2020 soll der Öko-Anteil am Stromverbrauch von jetzt 15 auf 30 Prozent verdoppelt werden.


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  • Abgeltungsteuer


    Zinsen, Dividenden, Kurs- und Währungsgewinne oder Fondsausschüttungen werden pauschal mit 25 Prozent besteuert - zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer fällt nur an, wenn die Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro beziehungsweise 1602 Euro für Verheiratete liegen.


    Die Banken behalten die Steuer automatisch ein und führen sie direkt ans Finanzamt ab. Steuerfrei bleiben nur Kursgewinne von Wertpapieren, die vor 2009 gekauft und mindestens ein Jahr lang im Depot gehalten wurden.


    Erbschaftsteuer


    Nach dem neuen Erbschaft- und Schenkungsrecht werden Betriebsvermögen und Immobilien höher bewertet. Das Erben von Firmen bleibt steuerfrei, wenn der Betrieb zehn Jahre lang fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Bei einer siebenjährigen Haltefrist fallen 15 Prozent Steuern an.


    Witwer, Witwen, eingetragene Lebenspartner und Kinder können ein Wohnhaus steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, wenn sie dieses zehn Jahre lang weiter bewohnen. Zudem wird für Ehegatten der Freibetrag auf 500.000 Euro angehoben, für Kinder auf 400.000 und für Enkel auf 200.000 Euro. Geschwister, Neffen und Nichten müssen wie andere Erben mehr Steuer zahlen, auch wenn der Freibetrag steigt. Eingetragene Lebenspartner können 500.000 Euro steuerfrei erben.


    Abschreibungen


    Firmen können bei Neuanschaffungen wieder mehr Steuern sparen. Zum Januar 2009 wird - befristet für zwei Jahre - die degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter von 25 Prozent wieder eingeführt werden. Mit der Abschreibung können Unternehmen die Anschaffungskosten beispielsweise einer Maschine über die übliche Nutzungsdauer hinweg als Betriebskosten geltend machen und damit ihre Steuerlast drücken.


    Bis Ende 2007 war eine degressive Abschreibung erlaubt. Dabei können Unternehmen in den ersten Jahren einen höheren Anteil der Kosten absetzen, dafür in späteren Jahren nur einen geringeren, sodass insgesamt nie mehr als 100 Prozent der Anschaffungskosten abgezogen werden.


    Pendlerpauschale


    Im kommenden Jahr können Berufspendler für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an jeweils 30 Cent von der Steuer absetzen. Wer den Steuerrabatt in Anspruch nehmen möchte, kann sich einen Freibetrag eintragen lassen. Das ist theoretisch bis 30. November 2009 möglich.


    Für den Durchschnittspendler verringert sich nach Berechnungen des Finanzministeriums die Steuerschuld um rund 350 Euro. Das gilt jedoch nur, wenn der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro bereits durch andere Werbungskosten ausgeschöpft ist. Ist der Betrag noch gar nicht oder nur zu einem geringen Teil ausgeschöpft, verringert sich die Steuerersparnis.


    Kfz-Steuer


    Käufer eines neuen Autos sollen von der Kfz-Steuer befreit werden, wenn ihr Fahrzeug bis Ende Juni 2009 erstmals zugelassen wird. Die Kfz-Steuer entfällt ein Jahr lang für alle Neuwagen. Für besonders schadstoffarme Autos soll die Befreiung maximal zwei Jahre lang gelten.


    Damit will die Bundesregierung die Bürger zum Kauf eines Neuwagens animieren. Der Markt ist wegen der Konjunkturkrise eingebrochen.


    Sozialabgaben


    Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf 2,8 Prozent. Im Gegenzug wird für viele die Gesetzliche Krankenversicherung teurer: Für den neuen Gesundheitsfonds ist erstmals ein einheitlicher Beitragssatz festgesetzt: Er beträgt 15,5 Prozent. Das sind gegenüber dem bisherigen Durchschnittsbeitrag aller Krankenkassen etwa 0,5 Punkte mehr. Gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu tragen ist der paritätische Beitragssatz von 14,6 Prozent. Die Kassenmitglieder werden zusätzlich noch mit 0,9 Prozent Sonderbeitrag belastet.


    Bemessungsgrenzen


    Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge vom Bruttoeinkommen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, steigt wie üblich zum 1. Januar: In Ostdeutschland von monatlich 4500 Euro auf 4550 Euro, in Westdeutschland von 5300 Euro auf 5400. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die neue Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich 3675 Euro (2008: 3600 Euro).


    Durch die Anhebung werden die Sozialversicherungen bei jenen um bis zu 20 Euro monatlich teurer, deren Bruttoverdienst über der jeweiligen Grenze liegt. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt zudem die Versicherungspflichtgrenze von 4012,50 auf 4050 Euro. Nur derjenige, dessen Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich noch privat versichern


    Schulgeld

    Schulgeld für private und kirchliche Einrichtungen sind nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten zu 30 Prozent als Sonderausgabe abzugsfähig. Es gilt aber ein Höchstbetrag von 5000 Euro. Um den auszuschöpfen, müssten Eltern also 16.666 Euro im Jahr zahlen.


    Das soll auch für Schulen im Ausland gelten, wenn sie zu einem anerkannten Abschluss führen. Erstmals sind auch Entgelte an berufsbildende Ergänzungsschulen abziehbar.


    Kindergeld


    Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt auf 164 Euro monatlich, für das dritte Kind auf 170 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind beträgt das Kindergeld 195 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 3864 Euro - zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind es zusammen 6024 Euro.


    Tagesmütter


    Vom Staat bezahlte Tagesmütter müssen - wie schon private - Steuern zahlen. Zugleich wird aber die steuerfreie Betriebskostenpauschale auf monatlich 300 Euro pro Kind angehoben. Bis zu einem Gesamteinkommen von 355 Euro pro Monat besteht für verheiratete Tagesmütter weiter die Möglichkeit, über den Ehemann kostenlos krankenversichert zu sein.


    Bei Betreuung von bis zu fünf Kindern gelten Tagesmütter als "nebenberuflich Selbstständige". Dadurch ergibt sich in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Gesamteinkommen zwischen 355 Euro und 828 Euro pro Monat ein Krankenversicherungsbeitrag von rund 120 Euro im Monat statt 250 Euro. Der reduzierte Krankenversicherungsbeitrag wird Tagesmüttern zudem vom Jugendamt zur Hälfte erstattet werden.





    Quelle: http://www.ftd.de/politik/deut…4ndert-I/452839.html?p=11


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  • Zitat

    Original von west29
    Kindergeld


    Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt auf 164 Euro monatlich, für das dritte Kind auf 170 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind beträgt das Kindergeld 195 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 3864 Euro - zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind es zusammen 6024 Euro.


    Das heißt meine Eltern bekommen für mich 195€ Kindergeld? Ich bin aber 20Jahre alt, wohne noch zu Hause und hab eine Ausbildung, in der ich im Monat 381,xx€ Ausbildungsvergütung bekomme.


    Ich versteh das grad nicht ganz^^

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