Unterbodenbeleuchtung

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  • Hey Leute hab mal wieder eine Frage.
    Ich habe im Internet LED Unterbodenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen gefunden die als Einstiegsbeleuchtung eingetragen werden KÖNNEN.
    Ich habe meinen TÜV Menschen gefragt der sagt Ja, der Dekra Mensch sagt nein weil es angeblich an einem PKW keine Einstiegsbeleuchtung gäbe allerdings hat fast jedes Auto in den Türen Einstiegsbeleuchtungen und der TÜV sagt das ist egal wo sie sind solang sie nur gehen wenn:
    - das Fahrzeug steht,
    - die Tür offen ist und
    - der Motor aus ist.
    Zudem sagt der TÜV das es kein Gesetzt gibt in dem gesagt wird das man das nicht haben darf solange es nur im Stand betrieben wird, allerdings ist es während der Fahrt und bei laufendem Motor verboten.
    Also kennt jemand die genau Rechtslage?
    Danke
    Lg GaryEA0

  • ganz ehrlich? ich bin nicht dafür, dass wir hier über sinn oder unsinn einer UBB diskutieren. Eine unter legalen Umständen einzubauen find ich Löblich (unter dem Vorsatz, es zu lassen, wenn die E-zeichenmasche nicht zieht).
    Mir ist keie Verordnung bekannt, die ein bauteil an ein Fahrzeug bindet, wenn eine E- oder KBA-nr. draufsteht. Heißt: Soweit ich weiß ist eine UBB Teil einer ABe eines Autos, bspw. BMW o.ä. und ist Nur in verbindung mit dem Auto zugelassen, dann fehlt aber eine E-/KBA-Kennzeichnung. Ist diese aber vorhanden gibt es Papiere, die den betrieb entsprechend einschränken.
    Hat der Verkäufer was geschrieben/gesagt, ob da noch andere Papiere dabei sind? Vielleicht stehen da paragraphen drin, die uns weiterhelfen.
    Ansonsten ist die TÜVer da auf einem nachvollziehbaren weg. Eine ungenaugkeit hat er sich geleistet: Eine UBB ist nicht einfach zu benutzen, die muss schon genehmigt sein, auch beim Parkenden Einsatz. Die STVO schreibt vor, dass man ein Signalbild des Autos nicht verändern darf. Blaue UBB fällt damit bspw. komplett raus, oder eben welche ohne E-zeichen.
    Mehr kann ich leider nicht sagen.

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